Bescheinigung nach § 35c EStG – vom Energieeffizienz-Experten
Keine BAFA- oder KfW-Förderung beantragt? Dann kann der Steuerbonus nach § 35c EStG der passende Weg sein: bis zu 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre, direkt von der Einkommensteuer. Ich kümmere mich um die technische Seite – Prüfung, Begleitung und Bescheinigung.
Passt § 35c EStG zu Ihrem Vorhaben?
Für eine erste Einschätzung sind vor allem diese sechs Voraussetzungen wichtig. Ob Bescheinigung und steuerliche Berücksichtigung tatsächlich möglich sind, hängt von weiteren gesetzlichen, technischen und formalen Anforderungen ab – fehlt eine Voraussetzung, sage ich Ihnen das vorher, nicht hinterher.
- Selbstgenutztes Eigentum: eigenes Haus oder eigene Eigentumswohnung in der EU/im EWR, das Sie selbst bewohnen. Vollständig vermietete Objekte sind nicht begünstigt; bei teilweiser Vermietung oder sonstiger Nutzung ist der betreffende Gebäudeteil gesondert zu prüfen
- Gebäude älter als zehn Jahre bei Beginn der energetischen Maßnahme – taggenau gerechnet ab dem Herstellungsbeginn, in der Regel der erstmaligen Bauantragstellung bzw. der Einreichung der Bauunterlagen; für ältere Gebäude mit unbekanntem Datum gelten Nachweiserleichterungen (BMF 21.08.2025, Rn. 22–25)
- Begünstigte Maßnahme: einer der acht gesetzlichen Maßnahmenbereiche, Mindestanforderungen nach ESanMV erfüllt
- Keine unzulässige Doppelförderung derselben Maßnahme: Wurde dafür ein zinsverbilligtes öffentliches Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss (z. B. KfW, BAFA) genutzt, ist § 35c für diese Maßnahme ausgeschlossen; auch eine Berücksichtigung nach § 35a oder § 10f EStG schließt aus (§ 35c Abs. 3 EStG)
- Ausführung durch ein Fachunternehmen des passenden Gewerks (§ 2 Abs. 1 ESanMV) – reine Eigenleistung ist nicht begünstigt
- Beauftragung zur Begleitung oder Beaufsichtigung: Soll ich statt des Fachunternehmens bescheinigen, muss eine tatsächliche Beauftragung mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung dieser Maßnahme vorliegen – deshalb empfiehlt sich meine Einbindung vor Beginn der Ausführung. Eine erst nach vollständig abgeschlossener Fremdausführung erteilte reine Prüf- oder Unterschriftsbeauftragung ersetzt das nicht
Außerdem gilt: Die Maßnahme muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Erforderlich sind eine Rechnung in deutscher Sprache mit Bezeichnung der energetischen Maßnahme, Arbeitsleistung und Objektadresse sowie die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Als abgeschlossen gilt die Maßnahme erst nach tatsächlicher Durchführung, Erhalt der Schlussrechnung und vollständiger Zahlung – eine Ratenzahlungsvereinbarung reicht nicht (BMF 21.08.2025, Rn. 76 und 80).
Rechenbeispiel: 30.000 € begünstigte Aufwendungen
Reine Rechenlogik nach § 35c Abs. 1 EStG: je 7 % (max. 14.000 €) in den ersten beiden Jahren, 6 % (max. 12.000 €) im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 € je Objekt. Die Ermäßigung mindert die tarifliche Einkommensteuer – reicht Ihre Steuerschuld nicht aus, verfällt der Rest. Was das für Sie persönlich bedeutet, klärt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Welche Maßnahmen bescheinigt werden können
Das Gesetz zählt die begünstigten Maßnahmen abschließend auf. Die technischen Mindestanforderungen stehen in den Anlagen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Wer die Bescheinigung ausstellen darf
Zwei Wege führen zur Bescheinigung nach amtlichem Muster – und bei beiden bleibt das Fachunternehmen für die fachgerechte Ausführung verantwortlich.
- Das ausführende Fachunternehmen (§ 2 Abs. 1 ESanMV) bescheinigt die Maßnahme, die es innerhalb seines Gewerks ausgeführt hat. Sind mehrere Betriebe beteiligt, bescheinigt grundsätzlich jeder seine eigene Maßnahme.
- Eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person – z. B. ich als Energieeffizienz-Experte der dena-Expertenliste – wenn ein passendes Fachunternehmen ausgeführt hat und ich vom Fachunternehmen oder von Ihnen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung betraut bin (§ 2 Abs. 2 ESanMV in der Fassung für Maßnahmen mit Beginn ab 1. Januar 2025, § 3 ESanMV; für früher begonnene Maßnahmen gilt der damalige Rechtsstand, den ich im Einzelfall prüfe). Die Qualifikation als Energieberater allein genügt nicht.
- Ihr Vorteil beim zweiten Weg: Sind die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ESanMV bei allen Maßnahmen erfüllt, kann ich Dämmung, Fenster und Heizung von drei Betrieben in einer Bescheinigung zusammenfassen – alle Fachunternehmen und Gewerke werden darin angegeben; eine zusätzliche Bescheinigung der Betriebe ist für diese Maßnahmen dann nicht nötig.
- Amtliches Muster: Für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, gilt das einheitliche Muster aus dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024; für früher begonnene Maßnahmen die älteren Muster. Maßgeblich ist der Maßnahmenbeginn, nicht das Ausstellungsdatum.
Nicht pauschal. Bei einem vollständig abgeschlossenen Projekt, bei dem ich nicht mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung betraut war, biete ich keine reine nachträgliche Unterschrift auf Grundlage von Rechnungen und Fotos an – das sieht § 2 Abs. 2 ESanMV so nicht vor, und ich stehe mit meinem Namen für den Inhalt der Bescheinigung ein. Erster Ansprechpartner ist dann das ausführende Fachunternehmen, das seine eigene Maßnahme bescheinigen darf. Eine Ausstellung nach Abschluss ist dagegen möglich, wenn die Voraussetzungen während der Maßnahme erfüllt waren und die Nachweise vorliegen – auch bei einer noch laufenden Maßnahme prüfe ich gern, ob ich einsteigen kann.
So läuft die Bescheinigung nach § 35c ab
Je früher Sie mich einbinden, desto einfacher: Idealerweise vor dem Auftrag an den Handwerksbetrieb, spätestens während der Ausführung.
Eignungsabfrage
Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten): Eigentum und Nutzung, Gebäudealter, geplante Maßnahme, Förderstatus, Projektstand, ausführender Betrieb. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob eine vertiefte technische Prüfung sinnvoll ist – die abschließende Eignung zeigt sich erst anhand der Unterlagen.
Festangebot
Nach Sichtung des Projektstands erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit klar abgegrenztem Umfang: Grundmodul 599 € je Maßnahme, mit Ortstermin 849 € – inklusive der Aufteilung in Begleitung und Bescheinigung und Ihrem voraussichtlichen Eigenanteil nach Steuerermäßigung.
Beauftragung & Planung
Im Rahmen der beauftragten planerischen Begleitung prüfe ich die für die Maßnahme relevanten Anforderungen und Nachweise – je nach Maßnahme U-Werte, Produktdaten, Heizlastberechnung oder hydraulischer Abgleich – entsprechend dem vereinbarten Umfang und dem tatsächlichen Projektstand.
Begleitung der Ausführung
Planerische Begleitung oder Beaufsichtigung im vereinbarten Umfang – per Unterlagen und Fotodokumentation oder mit Ortstermin während der Ausführung, bei dem ich auch die Ausführungsqualität prüfe (Dämmstoffdicke, lückenlose Verlegung, Anschlüsse, Einbau). Bei verdeckten Dämmmaßnahmen an Wand, Dach, Geschossdecke oder Perimeter ist der Ortstermin der empfohlene Weg, bei Fenstern und Heizung reichen meist die Produkt- und Einbaunachweise.
Schlussprüfung
Schlussrechnungen (deutsch, mit Maßnahme, Arbeitsleistung und Objektadresse), unbare Zahlungsnachweise, Kostenzuordnung je Maßnahme, Angaben zu Förderung und ggf. selbst beschafftem Material.
Bescheinigung
Nach Abschluss der Prüfungen stelle ich die Bescheinigung nach dem für den Maßnahmenbeginn geltenden amtlichen Muster aus. Eine Kopie reichen Sie mit der Einkommensteuererklärung und der Anlage „Energetische Maßnahmen" ein; Rechnungen und Zahlungsnachweise bewahren Sie auf und legen sie in der Regel nur auf Anforderung vor, ergänzende Anlagen zur Bescheinigung werden mit eingereicht.
§ 35c oder BAFA/KfW – was passt?
Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines von beidem. Wer ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen oder einen steuerfreien BAFA-/KfW-Zuschuss nutzt, kann für diese Maßnahme keinen Steuerbonus mehr ansetzen – auch nicht für den Eigenanteil.
- Maßnahme für Maßnahme entscheiden: Voneinander abgrenzbare Maßnahmen können unterschiedlichen Wegen zugeordnet werden – etwa der Heizungstausch über KfW 458 und die davon getrennte Erneuerung der Fenster über § 35c –, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und keine unzulässige Doppelförderung entsteht.
- Geförderte Energieberatung schadet nicht: Ein BAFA-Zuschuss nur für den iSFP sperrt die spätere, ungeförderte Sanierungsmaßnahme nicht – nur die bezuschussten Beratungskosten dürfen nicht nochmals angesetzt werden.
- Wann § 35c eine Alternative sein kann: vor allem bei abgegrenzten Einzelmaßnahmen ohne öffentliche Förderung. Auch bei bereits beauftragten oder begonnenen Vorhaben kommt eine Prüfung infrage – soll ich bescheinigen, müssen aber die Voraussetzungen für meine Begleitung oder Beaufsichtigung erfüllt sein. Der bloße Verzicht auf einen BAFA-/KfW-Antrag begründet noch keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung.
- Wann die öffentliche Förderung vorteilhaft sein kann: insbesondere beim Heizungstausch (KfW 458) und bei der umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261). Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, hängt von Förderbedingungen, förderfähigen Kosten und Ihrer steuerlichen Situation ab – die Vergleichsrechnung gehört zum Steuerberater, die technischen Voraussetzungen erkläre ich auf der Seite Förderung & Baubegleitung.
Was die Bescheinigung kostet – und was davon bei Ihnen bleibt
Mein Honorar teilt sich in zwei Positionen: die planerische Begleitung bzw. Beaufsichtigung und die Erteilung der Bescheinigung. Die Begleitung wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu 50 % im Abschlussjahr von der Einkommensteuer abgezogen (§ 35c Abs. 1 Satz 4 EStG) – deshalb nenne ich neben dem Festpreis immer den Eigenanteil, der nach der Steuerermäßigung übrig bleibt. Alle Preise brutto.
Grundmodul: Begleitung + Bescheinigung (ohne Ortstermin) 1 Maßnahme, 1 Fachunternehmen · Begleitung per Unterlagen und Fotodokumentation 599 €Eigenanteil ab 349 € +
- Prüfung von Angebot, Produktdaten und Mindestanforderungen der ESanMV vor der Ausführung
- Planerische Begleitung während der Ausführung anhand Ihrer Unterlagen und Fotos
- Schlussprüfung: Rechnung, unbare Zahlung, Kostenzuordnung, Nachweise (bis 8 Belege je Maßnahme)
- Bescheinigung nach dem amtlichen Muster für den Maßnahmenbeginn
Rechnung: 500 € planerische Begleitung/Beaufsichtigung + 99 € Erteilung der Bescheinigung. Geeignet für Fenster, Außentüren, Heizung, Lüftung und Heizungsoptimierung – überall dort, wo Produkt- und Einbaunachweise die Mindestwerte belegen.
Nicht enthalten: Ortstermin, mehr als 8 Belege je Maßnahme, fehlende Berechnungen (Heizlast, U-Werte, Wärmebrücken) – nach Preisliste.
Grundmodul mit Ortstermin während der Ausführung 1 Maßnahme, 1 Fachunternehmen · inkl. Prüfung der Ausführungsqualität vor Ort (max. 1 Stunde) 849 €Eigenanteil ab 474 € +
Alles aus dem Grundmodul, zusätzlich ein Termin auf der Baustelle während der Ausführung: Ich prüfe, ob das Eingebaute den bescheinigten Werten entspricht – Dämmstoffdicke und -klasse, lückenlose Verlegung, Anschlüsse, Einbau – und dokumentiere es mit Fotos. Bei Dämmmaßnahmen an Wand, Dach, Geschossdecke oder Perimeter ist das der empfohlene Weg, weil der Aufbau nach Fertigstellung nicht mehr sichtbar ist.
Rechnung: 750 € Begleitung/Beaufsichtigung + 99 € Bescheinigung. Ortstermin max. 1 Stunde, 1 Maßnahme; Leipzig + 75 km, weiter nach Vereinbarung.
Nicht enthalten: Bauleitung, Mängelverfolgung, mehr als 8 Belege je Maßnahme.
Zusatzbausteine Weitere Maßnahmen oder Betriebe in derselben Bescheinigung, zusätzliche Ortstermine, WEG ab 149 €je Baustein +
- Je weitere Maßnahme oder weiteres Fachunternehmen in derselben Bescheinigung: +149 € (eigene Prüfung je Gewerk, bis 8 Belege)
- Ortstermin je weitere Maßnahme (max. 1 Stunde, inkl. Prüfung der Ausführungsqualität): +249 €
- Wohnungseigentümergemeinschaft (Gesamtbescheinigung, Aufteilung mit dem Verwalter): Festangebot
- Fehlende Berechnungen (Heizlast, hydraulischer Abgleich, U-Werte, Wärmebrücken): nach Preisliste
Honoraranteile für Begleitung und Beaufsichtigung werden auch bei den Zusatzbausteinen getrennt ausgewiesen.
So entsteht der Eigenanteil (Grundmodul)
Mit Ortstermin: 750 € + 99 € = 849 €, Steuerermäßigung 375 €, Eigenanteil ab 474 €. Die Ermäßigung mindert Ihre tarifliche Einkommensteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 35c Abs. 1 Satz 4 EStG, innerhalb der Höchstbeträge; reicht die Steuerschuld nicht aus, verfällt der Rest). Die 99 € für die Bescheinigung habe ich bewusst ohne Steuerwirkung gerechnet. Keine Steuerberatung – was bei Ihnen ankommt, klärt Ihr Steuerberater.
Häufige Fragen zur Bescheinigung nach § 35c EStG
Was ist die Bescheinigung nach § 35c EStG?
Wie hoch ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG?
Darf ein Energieeffizienz-Experte die Bescheinigung ausstellen, obwohl ein Handwerksbetrieb gebaut hat?
Meine Sanierung ist schon fertig – können Sie trotzdem bescheinigen?
Kann ich § 35c EStG mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinieren?
Werden die Kosten des Energieberaters zu 50 % berücksichtigt?
Ich habe das Material selbst gekauft – zählt das?
Ist eine Bescheinigung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft möglich?
Was kostet die Bescheinigung nach § 35c EStG?
Passt § 35c zu Ihrer Sanierung?
Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) – möglichst, bevor Sie den Handwerksbetrieb beauftragen. Wir klären Projektstand, grundlegende Voraussetzungen und den voraussichtlichen Prüfbedarf – und ob sich die Bescheinigung für Ihre Maßnahme rechnet. Ob Steuerbonus oder Förderung bei Ihnen wirtschaftlich vorteilhafter ist, gehört mit Blick auf Ihre steuerliche Situation zum Steuerberater.
