Energieberatung & Energieausweis
Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – und ordne ehrlich ein, was der Ausweis über Ihr Gebäude aussagt und was nicht.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Beide sind offizielle Energieausweise – aber sie sagen Unterschiedliches aus. Und nicht jedes Gebäude darf frei wählen.
- Bedarfsausweis – der berechnete Zustand: Das Gebäude selbst wird bewertet – Hülle, Fenster, Heizung – unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Aussagekräftiger, gerade für Kaufinteressenten, und die bessere Grundlage für Sanierungsentscheidungen.
- Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist: unter anderem bei wesentlichen Änderungen am Gebäude und bei kleinen älteren Wohngebäuden – im Zweifel prüfe ich das für Sie.
- Verbrauchsausweis – der gemessene Verbrauch: Grundlage ist der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller – aber stark vom Nutzerverhalten geprägt.
- Wann der Verbrauchsausweis zulässig ist: unter anderem ab fünf Wohneinheiten oder bei jüngerem Baustand – die Voraussetzungen kläre ich vorab.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Was kostet der Energieausweis?
Wohngebäude-Ausweise biete ich als Festangebot nach Ersteinschätzung an – für Nichtwohngebäude gelten die gestaffelten Preise der geförderten Energieberatung. Alle weiteren Leistungen auf der Kosten-Seite.
Energieausweis Wohngebäude (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Verkauf, Neuvermietung, Neubau · inkl. ehrlicher Empfehlung, welcher Ausweis passt Festangebotnach kostenfreier Ersteinschätzung +
Der Aufwand hängt von Gebäude, Unterlagen und Ausweis-Art ab – deshalb nenne ich Ihnen den Festpreis nach einer kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) statt einer Pauschale, die nicht zu Ihrem Gebäude passt.
Fehlen Unterlagen zum Wandaufbau? Kein Problem: Ich arbeite mit anerkannten Bauteilkatalogen und nehme das Gebäude vor Ort auf.
Energieberatung DIN V 18599 (EBN Modul 2) – Nichtwohngebäude Gewerbe & Kommunen · Preis gestaffelt nach Nettogrundfläche · BAFA-gefördert ab 2.990 €netto +
- Bis 200 m² Nettogrundfläche: ab 2.990 € · BAFA-Zuschuss bis 850 €
- 200–500 m²: ab 4.500 € · BAFA-Zuschuss bis 2.500 €
- Über 500 m²: ab 5.900 € · BAFA-Zuschuss bis 4.000 €
Zuschuss = 50 % des förderfähigen Honorars bis zur jeweiligen Obergrenze. Voraussetzung: Berater ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude gelistet – das bin ich.
Der Ausweis ist die Pflicht – die Beratung die Kür
Ersteinschätzung
Sie schildern Gebäude und Anlass (ca. 15 Minuten, kostenfrei). Ich sage Ihnen, welcher Ausweis zulässig und sinnvoll ist – und Sie erhalten ein Festangebot.
Aufnahme & Erstellung
Je nach Ausweis-Art werte ich Verbrauchsdaten aus oder nehme das Gebäude auf. Bei unbekanntem Wandaufbau arbeite ich mit anerkannten Bauteilkatalogen und der Aufnahme vor Ort.
Übergabe & Einordnung
Sie bekommen den Ausweis – und eine ehrliche Einordnung dazu. Zeigt er Handlungsbedarf, ist der iSFP-Sanierungsfahrplan der logische nächste Schritt.
Passende Ratgeber
Häufige Fragen zum Energieausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige für mich?
Wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Was kostet der Energieausweis bei Ihnen?
Ich kenne den Wandaufbau meines Hauses nicht – geht der Bedarfsausweis trotzdem?
Welcher Ausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) – danach wissen Sie, welcher Ausweis zulässig ist, was er kostet und wie schnell er da ist.
