EnergiePlus Beratung – Energieeffizienz-Experte
Leistung · Wohn- & Nichtwohngebäude

Energieberatung & Energieausweis

Kurz gesagt: Bei Verkauf, Neuvermietung und Neubau brauchen Sie einen Energieausweis – entweder als Bedarfsausweis (berechneter Zustand des Gebäudes) oder als Verbrauchsausweis (tatsächlicher Verbrauch der letzten drei Jahre). Ich sage Ihnen vorab, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist – Festangebot nach kostenfreier Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten).

Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – und ordne ehrlich ein, was der Ausweis über Ihr Gebäude aussagt und was nicht.

dena-gelistet – auch für Nichtwohngebäude Ehrliche Einordnung statt Schnellschuss aus dem Online-Formular Festangebot nach kostenfreier Ersteinschätzung
Die zwei Ausweis-Arten

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Beide sind offizielle Energieausweise – aber sie sagen Unterschiedliches aus. Und nicht jedes Gebäude darf frei wählen.

  • Bedarfsausweis – der berechnete Zustand: Das Gebäude selbst wird bewertet – Hülle, Fenster, Heizung – unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Aussagekräftiger, gerade für Kaufinteressenten, und die bessere Grundlage für Sanierungsentscheidungen.
  • Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist: unter anderem bei wesentlichen Änderungen am Gebäude und bei kleinen älteren Wohngebäuden – im Zweifel prüfe ich das für Sie.
  • Verbrauchsausweis – der gemessene Verbrauch: Grundlage ist der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller – aber stark vom Nutzerverhalten geprägt.
  • Wann der Verbrauchsausweis zulässig ist: unter anderem ab fünf Wohneinheiten oder bei jüngerem Baustand – die Voraussetzungen kläre ich vorab.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Verkauf des Gebäudes oder der WohnungPflicht
Neuvermietung / NeuverpachtungPflicht
NeubauPflicht
Meine ehrliche Einordnung: Ich sage Ihnen vorab, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist – und rate Ihnen ab, wenn der günstigere Verbrauchsausweis Ihrem Zweck nicht dient.
Preise · Stand Juli 2026

Was kostet der Energieausweis?

Wohngebäude-Ausweise biete ich als Festangebot nach Ersteinschätzung an – für Nichtwohngebäude gelten die gestaffelten Preise der geförderten Energieberatung. Alle weiteren Leistungen auf der Kosten-Seite.

Energieausweis Wohngebäude (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Verkauf, Neuvermietung, Neubau · inkl. ehrlicher Empfehlung, welcher Ausweis passt Festangebotnach kostenfreier Ersteinschätzung +

Der Aufwand hängt von Gebäude, Unterlagen und Ausweis-Art ab – deshalb nenne ich Ihnen den Festpreis nach einer kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) statt einer Pauschale, die nicht zu Ihrem Gebäude passt.

Fehlen Unterlagen zum Wandaufbau? Kein Problem: Ich arbeite mit anerkannten Bauteilkatalogen und nehme das Gebäude vor Ort auf.

Energieberatung DIN V 18599 (EBN Modul 2) – Nichtwohngebäude Gewerbe & Kommunen · Preis gestaffelt nach Nettogrundfläche · BAFA-gefördert ab 2.990 €netto +
  • Bis 200 m² Nettogrundfläche: ab 2.990 € · BAFA-Zuschuss bis 850 €
  • 200–500 m²: ab 4.500 € · BAFA-Zuschuss bis 2.500 €
  • Über 500 m²: ab 5.900 € · BAFA-Zuschuss bis 4.000 €

Zuschuss = 50 % des förderfähigen Honorars bis zur jeweiligen Obergrenze. Voraussetzung: Berater ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude gelistet – das bin ich.

Ehrlich gesagt

Der Ausweis ist die Pflicht – die Beratung die Kür

Ersteinschätzung

Sie schildern Gebäude und Anlass (ca. 15 Minuten, kostenfrei). Ich sage Ihnen, welcher Ausweis zulässig und sinnvoll ist – und Sie erhalten ein Festangebot.

Aufnahme & Erstellung

Je nach Ausweis-Art werte ich Verbrauchsdaten aus oder nehme das Gebäude auf. Bei unbekanntem Wandaufbau arbeite ich mit anerkannten Bauteilkatalogen und der Aufnahme vor Ort.

Übergabe & Einordnung

Sie bekommen den Ausweis – und eine ehrliche Einordnung dazu. Zeigt er Handlungsbedarf, ist der iSFP-Sanierungsfahrplan der logische nächste Schritt.

Gut zu wissen: Wer ohnehin über Sanierung nachdenkt, fährt mit dem iSFP-Sanierungsfahrplan oft besser als mit dem reinen Ausweis: Er wird von der BAFA gefördert und sichert 5 % Extra-Bonus auf viele Folgemaßnahmen.
FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige für mich?
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst (berechneter Zustand) und ist aussagekräftiger; bei wesentlichen Änderungen und kleinen älteren Wohngebäuden ist er Pflicht. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre, ist günstiger und unter anderem ab fünf Wohneinheiten oder bei jüngerem Baustand zulässig. Ich sage Ihnen vorab, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.
Wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Spätestens bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau. Schon in der Immobilienanzeige müssen die energetischen Kennwerte genannt werden – kümmern Sie sich also am besten, bevor die Anzeige online geht.
Was kostet der Energieausweis bei Ihnen?
Für Wohngebäude nenne ich Ihnen ein Festangebot nach einer kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) – der Aufwand hängt von Gebäude, Unterlagen und Ausweis-Art ab. Für Nichtwohngebäude gilt die geförderte Energieberatung nach DIN V 18599 ab 2.990 € netto, mit BAFA-Zuschuss von bis zu 4.000 € je nach Fläche.
Ich kenne den Wandaufbau meines Hauses nicht – geht der Bedarfsausweis trotzdem?
Ja. Ich arbeite mit anerkannten Bauteilkatalogen und nehme das Gebäude vor Ort auf – aus Baujahr, Bauweise und sichtbaren Details lässt sich der Aufbau fachlich einordnen. Bauteilöffnungen sind dafür nicht nötig.
Unverbindlich starten

Welcher Ausweis passt zu Ihrem Gebäude?

Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) – danach wissen Sie, welcher Ausweis zulässig ist, was er kostet und wie schnell er da ist.