EnergiePlus Beratung – Energieeffizienz-Experte
Familie beim Innenausbau ihres Holzhaus-Neubaus – der Vater arbeitet mit Werkzeug, Mutter und Kind sind dabei; Sinnbild für Eigenleistung am Bau
Förderung · Eigenleistung

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Ja – aber nur das Material. Bei KfW und BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) sind bei Eigenleistung die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig – Ihre eigene Arbeitszeit nicht. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte nach Abschluss die fachgerechte Ausführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigt. Der Steuerbonus nach § 35c EStG scheidet bei Eigenleistung aus – er verlangt zwingend ein Fachunternehmen.
Material: förderfähig Arbeitszeit: nicht förderfähig Bestätigung durch Experten nötig
Auf einen Blick

Wo Eigenleistung zählt – und wo nicht

Der Fördersatz bleibt gleich; er wird nur auf eine kleinere Summe (Material) angewendet. Das lohnt sich meist trotzdem, weil der gesparte Lohn größer ist als der entgehende Zuschuss.

ProgrammEigenleistung?Was ist förderfähigWer bestätigt
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen
Dämmung, Fenster, Sonnenschutz, Anlagentechnik
Ja Materialkosten der Maßnahme · 15 %, mit iSFP 20 % Energieeffizienz-Experte („Bestätigung zur Eigenleistung")
KfW 458 – Heizungsförderung
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
Ja Materialkosten · Zuschuss 30–70 % Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer (BnD)
KfW 261 – Komplettsanierung
Sanierung zum Effizienzhaus
Ja Materialkosten der energetischen Maßnahmen Energieeffizienz-Experte (BnD)
Steuerbonus § 35c EStG
20 % über 3 Jahre
Nein Nur mit Fachunternehmen – Eigenmaterial nicht begünstigt Fachunternehmen (amtliche Bescheinigung)
iSFP-Bonus wirkt auch auf Eigenleistung: Ist die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan enthalten, steigt der BAFA-Zuschuss von 15 auf 20 % – auch auf Ihre Materialkosten – und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.
Damit der Zuschuss fließt

Worauf es bei den Materialrechnungen ankommt

An den Formalien scheitern die meisten Eigenleistungs-Nachweise – nicht an der Ausführung. Die wichtigsten Regeln:

  • Rechnung auf Ihren Namen (idealerweise mit Adresse des Förderobjekts) – ein anonymer Kassenbon reicht nicht.
  • Nur unbar bezahlen (Überweisung/Karte) – Kontoauszug als Nachweis aufheben. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.
  • Nur förderfähige Posten – Werkzeug oder Verpflegung gehören nicht auf dieselbe Rechnung.
  • Material für Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler-/Putzarbeiten, Erdarbeiten) ist bei Eigenleistung nicht förderfähig.
  • Experten früh einbinden – vor Beginn, nicht erst zur Abnahme. Und jede Bauphase fotografieren, besonders alles, was später verdeckt wird.
Echtes Beispiel aus Leipzig: Ein Rentner hat seine Wärmepumpe selbst eingebaut – tatsächliche Kosten unter 5.000 €, weil Planung, Förderantrag und Nachweise stimmten. Elektrik und Kältemittelkreis gehören aber in Fachhände. Zum Projekt mit echten Zahlen →
Noch tiefer einsteigen

Sie wollen alle Details?

Diese Seite beantwortet die Kernfrage. Welche Materialkosten in Ihrem konkreten Vorhaben förderfähig sind – Programm für Programm, mit Beispielrechnung (Fachfirma vs. Eigenleistung) und den Sonderregeln für Handwerker und Bauträger – klären wir am besten direkt für Ihr Projekt.

Wichtig: Diese Zusammenfassung ist bewusst vereinfacht und ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe eine Maßnahme förderfähig ist, ergibt sich immer aus dem konkreten Förderprogramm zum jeweiligen Förderzeitpunkt und ist vor Projektstart zu prüfen. Genau dabei unterstütze ich Sie.
FAQ

Kurz beantwortet

Wird meine eigene Arbeitszeit gefördert?
Nein. Bei Eigenleistung sind ausschließlich die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ihre Arbeitszeit können Sie nicht ansetzen – der Fördersatz bleibt aber gleich und wird auf die Materialkosten angewendet.
Wer muss meine Eigenleistung bestätigen?
Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes (oder je nach Maßnahme ein Fachunternehmer). Er bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten – beim BAFA per Formular „Bestätigung zur Eigenleistung", bei der KfW per „Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Genau das stelle ich als dena-gelisteter Experte aus.
Kann ich meine Wärmepumpe selbst einbauen und die Förderung behalten?
Ja – das KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 regelt die private Eigenleistung ausdrücklich: gefördert werden die Materialkosten, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer die fachgerechte Ausführung bestätigt. Elektrik und Kältemittelkreis gehören aber in Fachhände. Dass es funktioniert, zeigt ein reales Projekt aus Leipzig.
Bekomme ich den Steuerbonus nach § 35c EStG für Eigenleistung?
Nein. § 35c EStG setzt zwingend die Ausführung durch ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung voraus. Auch selbst gekauftes Material für Eigenleistung ist nicht begünstigt. Für Selbermacher sind die Zuschüsse von BAFA und KfW der einzige Förderweg.
Selbst anpacken?

Die Bestätigung, die Sie brauchen – vom Experten, der selbst gebaut hat.

Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte stelle ich die geforderten Bestätigungen aus und sage Ihnen vorab ehrlich, welche Arbeiten Sie sich zutrauen können – und wo eine Fachfirma die bessere Wahl ist.