Das Grundprinzip: Material ja, Arbeitszeit nein
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schließt Eigenleistungen nicht aus – im Gegenteil. Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM, Nummer 8.2) regelt ausdrücklich: Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ihre eigene Arbeitszeit können Sie dagegen nicht ansetzen – anders als bei einer Fachfirma, bei der Material und Lohn in die förderfähigen Kosten einfließen.
Damit der Zuschuss fließt, verlangen KfW und BAFA einen Nachweis, dass die Arbeit auch wirklich fachgerecht ausgeführt wurde. Diese Bestätigung darf nicht jeder ausstellen: Sie kommt von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste des Bundes oder – je nach Maßnahme – von einem Fachunternehmer. Er prüft die Ausführung und bestätigt zugleich, dass die angegebenen Materialkosten korrekt sind.
Programm für Programm: Wo Eigenleistung förderfähig ist
| Programm | Eigenleistung? | Was wird gefördert | Wer bestätigt |
|---|---|---|---|
| BAFA – BEG Einzelmaßnahmen Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung |
Ja | Materialkosten der eigentlichen Maßnahme · 15 % Zuschuss, +5 % mit iSFP · max. 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr (60.000 € mit iSFP). Achtung: Material für Umfeldmaßnahmen/Nebenleistungen (z. B. Gerüst, Maler- und Putzarbeiten) ist bei Eigenleistung nicht förderfähig | Energieeffizienz-Experte – per BAFA-Formular „Bestätigung zur Eigenleistung“; bei Gebäudehülle und Anlagentechnik ist der EEE ohnehin Pflicht (technische Projektbeschreibung vor Antrag) |
| KfW 458 – Heizungsförderung Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss |
Ja | Das Merkblatt zum Zuschuss 458 regelt die „private Eigenleistung“ ausdrücklich: Gefördert werden die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten · Zuschuss 30–70 % · max. 30.000 € förderfähige Kosten (1. Wohneinheit). Nicht förderfähig: Eigenbauanlagen/Prototypen, Gebrauchtanlagen sowie Material für Umfeldmaßnahmen/Nebenleistungen (z. B. Grabenarbeiten, Stemmarbeiten) | Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer – bestätigt mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten |
| KfW 261 – Komplettsanierung Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss) |
Ja | Materialkosten der energetischen Maßnahmen innerhalb der Gesamtfinanzierung | Energieeffizienz-Experte – er begleitet das Vorhaben ohnehin verpflichtend und bestätigt Ausführung und Materialkosten mit der BnD |
| KfW 358/359 – Ergänzungskredit Zwischen-/Restfinanzierung zu Zuschüssen |
Indirekt | Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit für bereits bezuschusste Maßnahmen – auf Basis der Zuschusszusage (KfW) bzw. des Zuwendungsbescheids (BAFA) | Keine gesonderte Bestätigung – maßgeblich ist die Zusage aus dem Zuschussprogramm |
| Steuerbonus § 35c EStG 20 % der Kosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre von der Steuer |
Nein | Nur Maßnahmen, die ein Fachunternehmen ausführt und bescheinigt. Selbst gekauftes Material für Eigenleistungen ist ausdrücklich nicht begünstigt | Fachunternehmen per amtlicher Bescheinigung – ohne Fachfirma kein Steuerbonus |
Die Spielregeln im Detail
1. Antrag vor dem ersten Handgriff
Wie bei jeder BEG-Förderung gilt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellt der Energieeffizienz-Experte vorab die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. bei der KfW die Bestätigung zum Antrag (BzA). Wer erst dämmt und dann fragt, geht leer aus.
2. Der Liefervertrag kann entfallen
Normalerweise verlangt die BEG EM vor Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Bei reinen Eigenleistungen macht das BMWE eine Ausnahme: Ist der Abschluss eines solchen Vertrags nicht möglich, kann darauf verzichtet werden (BEG-FAQ 1.15). Bei der Heizungsförderung der KfW bleibt der Vertrag mit dem Fachunternehmen dagegen Pflicht.
3. Rechnungen, die das Amt akzeptiert
An den formalen Anforderungen scheitern in der Praxis die meisten Eigenleistungs-Nachweise – nicht an der Ausführung. Die wichtigsten Regeln:
- Materialrechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein – idealerweise zusätzlich mit der Adresse des Förderobjekts, damit die Zuordnung zweifelsfrei ist.
- Kassenbons reichen nicht: Der anonyme Baumarkt-Bon ohne Namen ist kein tauglicher Nachweis. Lassen Sie sich an der Info oder im Profi-/Gewerbekundenbereich eine echte Rechnung auf Ihren Namen ausstellen – das geht in jedem Baumarkt und Baustoffhandel.
- Sie dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten – Werkzeug, Arbeitskleidung oder der Kasten Bier für die Helfer gehören nicht auf dieselbe Rechnung.
- Keine Barzahlung: Bezahlung nur unbar (Überweisung, EC-/Kreditkarte) – Kontoauszüge als Zahlungsnachweis aufbewahren. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.
- Material für Umfeldmaßnahmen – also Nebenleistungen rund um die eigentliche Maßnahme wie Gerüst, Maler- und Putzarbeiten, Demontage oder Erdarbeiten – ist bei Eigenleistung nicht förderfähig. Förderfähig ist nur das Material der energetischen Maßnahme selbst (z. B. Dämmstoff und Dampfbremse, nicht aber die Wandfarbe danach).
4. Die Bestätigung nach Abschluss
Nach der Umsetzung prüft der Energieeffizienz-Experte (bzw. beim Heizungstausch auch der Fachunternehmer) die Ausführung: Wurden die technischen Mindestanforderungen eingehalten – etwa die geforderten U-Werte der Dämmung? Ist luftdicht angeschlossen, sind Wärmebrücken vermieden? Erst mit dieser Bestätigung (BAFA-Formular „Bestätigung zur Eigenleistung“ bzw. KfW-BnD) wird der Zuschuss ausgezahlt.
Rechnet sich Eigenleistung trotz kleinerem Zuschuss?
Meistens ja – denn der Lohnanteil, den Sie sich sparen, ist in der Regel deutlich größer als der Zuschuss, der Ihnen dadurch entgeht. Ein typisches Beispiel, die Dämmung der obersten Geschossdecke im Einfamilienhaus:
Beispielrechnung: Dämmung der obersten Geschossdecke (ca. 120 m²)
- Material + Lohn9.000 €
- BAFA-Zuschuss 20 % (mit iSFP)−1.800 €
- Ihre Kosten7.200 €
- Material (Dämmstoff, Dampfbremse, Beläge)3.500 €
- BAFA-Zuschuss 20 % (mit iSFP)−700 €
- Ihre Kosten (+ eigene Arbeitszeit)2.800 €
Vereinfachte Beispielwerte zur Veranschaulichung; tatsächliche Kosten hängen von Gebäude, Dämmstoff und Region ab. Voraussetzung für den Zuschuss: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten.
Echtes Projekt aus Leipzig: Rentner baut seine Wärmepumpe selbst ein – für unter 5.000 €
Dass Eigenleistung auch beim Heizungstausch funktionieren kann, zeigt ein von mir begleitetes Projekt: Ein technikaffiner Rentner aus Leipzig hat seine Wärmepumpe selbst eingebaut – inklusive Rückbau der alten Gasheizung. Von mir kamen iSFP, raumweise Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich als förderkonforme Grundlage.
- Materialkosten inkl. Rückbau der alten Gasheizungca. 14.000 €
- Planung: iSFP, Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleichca. 3.000 €
- Förderung70 %
- Tatsächliche Kostenunter 5.000 €
Reales Projekt, Beträge gerundet. Auch für Rentner ist der Umstieg auf die Wärmepumpe realisierbar – Voraussetzung sind technisches Können, saubere Planung und die fachliche Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten. Mehr echte Projekte mit echten Zahlen →
Es gibt aber auch Gegenbeispiele: Beim Heizungstausch übernimmt die Montage meist ein Fachbetrieb – Eigenleistung lohnt sich hier vor allem für technisch versierte Bauherren mit fachlicher Begleitung. Bei komplexen Gewerken wie einem Wärmedämmverbundsystem an der Fassade oder dem Fenstereinbau riskieren Laien Ausführungsfehler, die Bauschäden verursachen – und im schlimmsten Fall die Förderung kosten, wenn der Experte die fachgerechte Ausführung nicht bestätigen kann.
Gut geeignet für Eigenleistung
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke – überschaubare Technik, große Wirkung
- Innenausbau- und Trockenbauarbeiten im Zuge einer Dämmmaßnahme
- Vor- und Nebenarbeiten: Demontage, Ausräumen, Durchbrüche, Grabenarbeiten (z. B. für Erdwärme) – hier sparen Sie Lohnkosten; als Umfeldmaßnahmen ist das Material dafür allerdings nicht förderfähig
Besser der Fachfirma überlassen
- Heizungsinstallation, Hydraulik, Elektrik – hier gelten Fachbetriebs- und Sicherheitsanforderungen
- Fassadendämmung (WDVS) – Systemzulassung und Anschlussdetails sind fehleranfällig
- Fenstereinbau – die luftdichte, wärmebrückenfreie Montage entscheidet über den Erfolg
Sonderfall: Handwerker, Bauträger und Wohnungsunternehmen
Für Profis gelten großzügigere Regeln: Wer nach HGB zur Rechnungslegung verpflichtet und (bau)fachlich kompetent ist, kann Planungs- und Bauleistungen selbst erbringen und die Kosten als aktivierte Eigenleistungen ansetzen (BEG-FAQ 1.17). Wohnungsunternehmen dürfen förderfähige Vorhaben durch eigene qualifizierte Mitarbeiter, eigene Gewerke oder Tochterunternehmen umsetzen – und Unternehmer können ihr eigenes Fachunternehmen sogar mit dem privaten Vorhaben beauftragen. Das gilt ausdrücklich auch für Bauträger. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, lohnt sich eine individuelle Betrachtung – hier steckt oft deutlich mehr Förderpotenzial als bei der klassischen Privat-Eigenleistung.
