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Ratgeber · Nachhaltiges Bauen & Förderung

QNG einfach erklärt: Das staatliche Siegel, das Förderung und Steuervorteile freischaltet.

Kurz gesagt: Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundes in den Stufen PLUS und PREMIUM. Es bestätigt überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsqualität über den gesamten Lebenszyklus – und ist der Schlüssel zur höheren KfW-Neubauförderung (bis zu 150.000 € statt 100.000 € Kredit je Wohneinheit, PLUS genügt) sowie zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG im Mietwohnungsbau. Der Weg dorthin führt über ein registriertes Bewertungssystem und einen zugelassenen Auditor.

Stand: Juli 2026 · Von Marcel Gläser, Energieeffizienz-Experte (dena-gelistet) und zugelassener BNK/BNG-Auditor (BiRN)

Was ist das QNG?

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundes. Siegelgeber ist das Bundesbauministerium; vergeben wird das Siegel durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Es bestätigt, dass ein Gebäude nachhaltigkeitsrelevante Anforderungen in überdurchschnittlicher Qualität erfüllt – nicht nur beim Energieverbrauch, sondern über den gesamten Lebenszyklus von der Materialherstellung bis zum Rückbau.

Der Nachweis läuft immer über zwei Bausteine: erstens ein beim QNG registriertes Bewertungssystem – für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten typischerweise das BNK-System (Bewertungssystem Nachhaltige Kleinwohnhausbauten), ab mehr als 5 Wohneinheiten das BNG-System (Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude); daneben existieren u. a. DGNB und NaWoh. Zweitens die besonderen Anforderungen des Bundes (Anlage 3 des QNG-Handbuchs), etwa Grenzwerte für Treibhausgasemissionen und Primärenergie, Schadstoffvermeidung und nachhaltige Materialgewinnung.

Warum das QNG praktisch wichtig ist: Es ist längst nicht mehr nur ein Öko-Label. Ohne QNG gibt es weder die höchste KfW-Kreditstufe im Neubau noch die Sonderabschreibung nach § 7b EStG im Mietwohnungsbau. Details dazu weiter unten.

QNG-PLUS und QNG-PREMIUM – der Unterschied

Das Siegel wird in zwei Anforderungsniveaus vergeben. Beide beruhen auf denselben Kriterien – der Unterschied liegt in der Tiefe der Zielerreichung:

Stufe 1

QNG-PLUS

  • Überdurchschnittliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit
  • Mindeststandard für KfW-Förderung und § 7b-Sonderabschreibung
  • Ökobilanz (Wohngebäude): Treibhauspotenzial max. 24 kg CO₂e/(m²·a), Primärenergie (nicht erneuerbar) max. 96 kWh/(m²·a) im Lebenszyklus
  • Schadstoffvermeidung: vertragliche Anforderungen an Produkte und ausführende Firmen
Stufe 2

QNG-PREMIUM

  • Deutlich überdurchschnittliche Anforderungen
  • Schließt die Erfüllung aller PLUS-Anforderungen ein
  • Ökobilanz (Wohngebäude): Treibhauspotenzial max. 20 kg CO₂e/(m²·a), Primärenergie (nicht erneuerbar) max. 64 kWh/(m²·a) im Lebenszyklus
  • Schadstoffvermeidung: strengere Nachweise, z. B. produktbezogene Deklaration nach QNG-Anhang 313

Vereinfacht gesagt: PLUS ist das „sehr gute" Niveau und die Eintrittskarte zu Förderung und Steuervorteil. PREMIUM verlangt bei CO₂-Bilanz, Materialqualität und Nachweisführung spürbar mehr – es lohnt sich vor allem als konsequentes Qualitäts- und Vermarktungsargument. Zusätzliche Förder- oder Steuerstufen sind mit PREMIUM derzeit nicht verbunden: KfW-Höchstbetrag (150.000 € je Wohneinheit) und § 7b-Sonderabschreibung gibt es bereits mit PLUS.

Welche Kategorien werden bewertet?

Anders als reine Energiestandards betrachtet das QNG drei Qualitätsdimensionen. Im BNK/BNG-System (Kriterienkatalog V2.0) werden dafür 19 Kriterien-Steckbriefe bewertet – jeder mit eigenem Punktesystem. Mehrere Steckbriefe sind zugleich mit den verbindlichen QNG-Bundesanforderungen (Anlage 3) verknüpft:

Die Bewertungskategorien im BNK/BNG-System (Kriterienkatalog V2.0)
QualitätsdimensionKriterien (Steckbriefe)Verknüpfte QNG-Bundesanforderung
Soziokulturelle & funktionale Qualität
Wohngesundheit und Komfort
Innenraumluftqualität · Trinkwasserhygiene · Sommerlicher Wärmeschutz · Visueller Komfort (Tageslicht) · Schallschutz · Bedienfreundlichkeit der Haustechnik · Einbruchschutz · Brandmeldung & Brandbekämpfung · Barrierefreiheit ANF 3: Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
ANF 4: Barrierefreiheit (bei > 5 WE)
Ökonomische Qualität
Kosten über den Lebenszyklus
Ausgewählte Kosten im Lebenszyklus (LCC) – nicht nur Baukosten, auch Nutzung und Instandhaltung
Ökologische Qualität
Klima- und Ressourcenschutz
Ökobilanz: Treibhauspotenzial · Ökobilanz: Primärenergiebedarf · Dezentrale Erzeugung regenerativer Energie · Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung · Wasserspararmaturen · Flächenausnutzung und -effizienz ANF 1: Treibhausgas & Primärenergie (LCA-Grenzwerte)
ANF 2: Nachhaltige Materialgewinnung

Besonderheiten ab mehr als 5 Wohneinheiten

Bei der Wohneinheiten-Grenze ändern sich zwei Dinge:

  • Das Bewertungssystem wechselt: Bis 5 Wohneinheiten gilt das BNK-Siegel (Kleinwohnhausbauten), ab mehr als 5 Wohneinheiten das BNG-Siegel (Nachhaltige Gebäude) – zertifiziert wurden damit bereits Gebäude vom Tiny House bis zum Wohnbau mit 155 Wohneinheiten.
  • Barrierefreiheit wird Pflicht: Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten ist die Barrierefreiheit eine verbindliche, nicht kompensierbare QNG-Bundesanforderung (Anlage 3, ANF 4). Der zugehörige Nachweis ist eine Fachplanungsleistung und muss von Anfang an im Entwurf berücksichtigt werden – nachträglich ist Barrierefreiheit kaum wirtschaftlich nachrüstbar.

Bei 1 bis 4 Wohneinheiten bleibt die Barrierefreiheit dagegen ein normales Bewertungskriterium; verbindlich sind hier vor allem Ökobilanz, Schadstoffvermeidung und nachhaltige Holzbeschaffung.

Was bringt das QNG finanziell?

Die Zertifizierung kostet Geld – Auditor, Fachnachweise, Zertifizierungsgebühren. Dem stehen zwei handfeste finanzielle Hebel gegenüber, die diese Kosten in vielen Projekten deutlich überkompensieren:

1. Mehr zinsverbilligter KfW-Kredit im Neubau

In der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (Programme 297/298) entscheidet das QNG über die Kreditstufe: Ohne Siegel (Stufe „Klimafreundlicher Neubau", Effizienzhaus 40, keine fossile Heizung) sind bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit möglich. Mit QNG – PLUS genügt – steigt der Höchstbetrag auf 150.000 € je Wohneinheit. Der Vorteil liegt dabei nicht nur im Kreditrahmen, sondern im Zins: aktuell 2,57 % Sollzins p.a. (effektiv 2,60 %, 4–10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung, Stand Juli 2026) – deutlich unter dem marktüblichen Bauzins von rund 4 %. Bei einem Mehrfamilienhaus multipliziert sich der Effekt mit jeder Wohneinheit – bei 6 Wohneinheiten geht es um bis zu 900.000 € zinsverbilligtes Kapital statt 600.000 €. Was das zusammen mit der Sonderabschreibung ausmacht, zeigt der interaktive QNG-Rechner mit einer kompletten 10-Jahres-Beispielrechnung.

2. Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (§ 7b EStG)

Für Investoren und Vermieter ist das QNG seit 2023 sogar die Eintrittskarte zu einem erheblichen Steuervorteil: Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG setzt voraus, dass das Gebäude den Standard „Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse" (EH 40 NH) erfüllt – und genau dieser wird über das QNG-Siegel nachgewiesen. Die Eckpunkte:

  • Bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich im Jahr der Fertigstellung und den drei Folgejahren – zusätzlich zur regulären Abschreibung, also bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage in vier Jahren extra.
  • Kombinierbar mit der degressiven AfA (5 % vom Restwert nach § 7 Abs. 5a EStG): Beide laufen in den ersten vier Jahren parallel – zusammen lassen sich so rund 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten vier Jahren abschreiben.
  • Fristen und Grenzen: Bauantrag bzw. Bauanzeige zwischen 01.01.2023 und 30.09.2029; Baukostenobergrenze 5.200 €/m² Wohnfläche; als Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA sind maximal 4.000 €/m² förderfähig; Vermietung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden neun Jahren.
Rechenbeispiel zur Größenordnung: Mehrfamilienhaus mit 2.000.000 € Herstellungskosten (Gebäudeanteil, innerhalb der Kostengrenzen). Mit QNG und § 7b können in den ersten vier Jahren rund 400.000 € Sonder-AfA plus die parallel laufende degressive AfA geltend gemacht werden – ohne QNG entfällt die Sonderabschreibung komplett. Die konkrete Wirkung hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
Wichtig: Beide Vorteile setzen die richtige Reihenfolge voraus. Der KfW-Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und die QNG-Zertifizierung lässt sich nicht nachträglich „draufsatteln" – das Siegel muss von Beginn an mitgeplant werden. Auch die Baukostenobergrenze des § 7b will früh geprüft sein.

Der ideale Ablauf einer QNG-Zertifizierung

Eine QNG-Zertifizierung ist kein nachträglicher Stempel, sondern begleitet das Projekt von Anfang an. Je früher der Auditor eingebunden wird, desto günstiger lassen sich die Ziele erreichen – nachträgliche Korrekturen sind teuer oder unmöglich. Der bewährte Fahrplan:

  1. Vorgespräch und Zielvereinbarung (Pre-Assessment)Im Beratungsgespräch werden QNG und Förderung erläutert, die Nachhaltigkeitsziele festgelegt und ein erster Quick-Check durchgeführt: Wo steht der Entwurf, welche Siegelstufe ist realistisch, wo sind kritische Punkte?
  2. Ersteinschätzung durch VariantenberechnungenDer Auditor schätzt das voraussichtliche Ergebnis ab – insbesondere über Varianten der Ökobilanz (LCA) und der Lebenszykluskosten (LCC). Parallel wird die GEG-/Effizienzhaus-Seite durch den Energieeffizienz-Experten geprüft.
  3. Projektanmeldung bei der ZertifizierungsstelleDas Vorhaben wird bei der Zertifizierungsstelle (z. B. BiRN) angemeldet; es gibt eine Vertragsnummer, die für den Förderantrag benötigt wird.
  4. Förderantrag stellen – vor VorhabensbeginnDer KfW-Antrag läuft über den Finanzierungspartner mit dem Nachhaltigkeits-Formular und der Vertragsnummer der Zertifizierungsstelle. Wichtig: Antrag immer vor Beginn des Vorhabens stellen.
  5. Planungs- und baubegleitende QualitätssicherungWährend Planung und Bau werden die vereinbarten Ziele laufend kontrolliert. Kritisch sind vor allem Planungsänderungen bei Ökobilanz, Kosten und Baumaterialien. Dazu gehören ein zweites Zielvereinbarungsgespräch und Baustellenkontrollen.
  6. Finale Dokumentation und KonformitätsprüfungNach Fertigstellung wird die vollständige Dokumentation bei der Zertifizierungsstelle zur Konformitätsprüfung eingereicht. Nachforderungen sind normal – in der Regel gibt es zwei Prüfrunden.
  7. Zertifikat und FördernachweisNach erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat mit QNG-Siegel verliehen. Urkunde und Nachweise gehen an die KfW, damit die Förderung final bestätigt wird.
Gut zu wissen – das QNG-Planungszertifikat: Wer die geplante Qualität schon vor Fertigstellung belegen möchte (etwa gegenüber Bank oder Käufern), kann ein Planungszertifikat erhalten – frühestens ab Baugenehmigung bzw. fertiger Ausführungsplanung. Die endgültige Zertifizierung erfolgt trotzdem erst am fertigen Gebäude.

Nicht der eine Weg: flexible Erfüllung mit Mindeststandards

Ein weit verbreitetes Missverständnis: „Für das QNG muss ich eine feste Checkliste zu 100 % abarbeiten." Tatsächlich arbeiten die Bewertungssysteme mit einem Punktesystem mit Gewichtung. Jeder der 19 Steckbriefe bringt je nach Erfüllungsniveau 1, 5 oder 10 Punkte, die gewichtet in ein Gesamtergebnis einfließen.

Daraus folgt: Es gibt viele Wege zum Siegel. Ein Gebäude kann z. B. bei dezentraler Energieerzeugung und Holzeinsatz glänzen und dafür beim visuellen Komfort nur solide abschneiden – oder umgekehrt. Übererfüllung in einer Kategorie kann Underperformance in einer anderen teilweise ausgleichen. Das gibt Planern und Bauherren Spielraum, die Nachhaltigkeitsziele dort zu erreichen, wo es zum Entwurf, zum Budget und zum Grundstück passt.

Dieser Spielraum hat allerdings klare Grenzen – die Mindeststandards:

  • Mindestens 1 Punkt in jedem Steckbrief – das entspricht dem gesetzlichen Standard. Kein Kriterium darf komplett „durchfallen".
  • Mindestens 50 % Gesamterfüllungsgrad über alle gewichteten Kriterien.
  • Die besonderen Anforderungen des Bundes (Anlage 3) sind nicht kompensierbar: Ökobilanz-Grenzwerte, Schadstoffvermeidung, nachhaltige Materialgewinnung – und bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten die Barrierefreiheit.

Kurz: Flexibilität ja – aber auf einem verbindlichen Fundament. Genau deshalb ist die frühe Abschätzung im Vorgespräch so wertvoll: Sie zeigt, welcher Erfüllungsweg für Ihr konkretes Projekt der wirtschaftlichste ist.

Was die Auditorenleistung umfasst – und was nicht

Der QNG-Auditor (beim BNK/BNG-System: BNK/BNG-Auditor) ist Berater, Bewerter und Dokumentar des Projekts. Nur zugelassene Auditoren mit entsprechender Zusatzausbildung dürfen Projekte zur Zertifizierung begleiten und an die Zertifizierungsstelle übergeben. Zum typischen Leistungsbild gehören:

  • Vorgespräch, Zielvereinbarung und Vorauswertung (Pre-Assessment)
  • Berechnung von Ökobilanz (LCA) und Lebenszykluskosten (LCC), inkl. Variantenvergleichen
  • Prüfung der Baumaterialien auf die QNG-Anforderungen und Erstellung des Gebäudehandbuchs
  • Begleitung von Planung und Bau, Baustellenkontrollen, laufende Dokumentation
  • Zusammenstellung der Nachweise und Übergabe an die Zertifizierungsstelle
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Fördermaßnahme (z. B. KfW)
BNK/BNG-Zulassungsurkunde von Marcel Gläser als Auditor, ausgestellt vom BiRN Bau-Institut
Zulassungsurkunde BNK/BNG-Auditor, ausgestellt vom BiRN Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (Mai 2025)

Nicht enthalten ist dagegen die Erstellung der fachlichen Planungen und Nachweise, die als Grundlage der Bewertung dienen. Diese sind gesondert – in der Regel durch die jeweiligen Fachplaner – zu erbringen und zu beauftragen. Dazu zählen insbesondere:

  • Haustechnik-/TGA-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) einschließlich der zugehörigen Nachweise
  • Nachweise zur Barrierefreiheit (Konzept und Planung, verbindlich bei mehr als 5 Wohneinheiten)
  • ggf. Lichtplanung bzw. Tageslichtnachweise für den visuellen Komfort
  • weitere Fachnachweise wie thermische Simulation zum sommerlichen Wärmeschutz, Schallschutznachweis oder Messungen (z. B. Innenraumluft) durch entsprechende Stellen

Der Auditor koordiniert diese Bausteine, prüft sie auf QNG-Konformität und führt sie in der Dokumentation zusammen – er ersetzt aber nicht die Fachplanung. Wer das bei der Budgetplanung von Anfang an berücksichtigt, vermeidet Überraschungen: Zertifizierungsgebühren der Zertifizierungsstelle, Auditorenleistung und Fachplanungsleistungen sind drei getrennte Positionen.

Mein Vorteil für Ihr Projekt: Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte und zugelassener BNK/BNG-Auditor decke ich beide für die KfW-Förderung nötigen Rollen ab – der Effizienzhaus-Nachweis und die QNG-Begleitung kommen aus einer Hand, ohne Reibungsverluste zwischen zwei Büros.
QNG für Ihr Bauvorhaben

Vorgespräch, Ökobilanz, Zertifizierung – aus einer Hand begleitet

Als zugelassener BNK/BNG-Auditor und dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte begleite ich Ihr Projekt vom unverbindlichen Vorgespräch über LCA und Lebenszykluskosten bis zur Übergabe an die Zertifizierungsstelle – inklusive KfW-40-Nachweis und Förderabwicklung. Ein Ansprechpartner für Effizienz und Nachhaltigkeit.

Marcel Gläser Energieeffizienz-Experte (dena-gelistet) · zugelassener BNK/BNG-Auditor (BiRN) 0176 46559999 Beratung anfragen Oder per E-Mail: info@energieplusberatung.de
Häufige Fragen

FAQ zum QNG

Brauche ich das QNG für die KfW-Förderung?
Für die Basisstufe „Klimafreundlicher Neubau" (Effizienzhaus 40, keine fossile Heizung) nicht – sie bietet bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit. Die höhere Kreditstufe von bis zu 150.000 € je Wohneinheit gibt es nur mit QNG-Siegel, wobei PLUS genügt – zum zinsverbilligten KfW-Sollzins von 2,57 % p.a. (Stand Juli 2026).
Was bringt das QNG steuerlich im Mietwohnungsbau?
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG setzt den Standard „Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse" voraus – nachzuweisen über das QNG. Damit sind in den ersten vier Jahren jährlich bis zu 5 % zusätzlich zur regulären Abschreibung möglich, kombinierbar mit der degressiven AfA von 5 %. Details klärt Ihr Steuerberater.
Reicht QNG-PLUS oder sollte ich PREMIUM anstreben?
Für KfW-Förderung (150.000 € je Wohneinheit) und Sonderabschreibung nach § 7b EStG reicht PLUS. PREMIUM verlangt deutlich strengere Grenzwerte (z. B. bei CO₂-Bilanz und Schadstoff-Deklaration) und lohnt sich als Qualitäts- und Vermarktungsargument – zusätzliche Förder- oder Steuervorteile sind damit derzeit nicht verbunden.
Was ändert sich bei mehr als 5 Wohneinheiten?
Zwei Dinge: Statt des BNK- greift das BNG-Bewertungssystem, und die Barrierefreiheit wird zur verbindlichen, nicht kompensierbaren QNG-Anforderung des Bundes (Anlage 3, ANF 4). Der Barrierefreiheitsnachweis ist eine Fachplanungsleistung und muss von Anfang an eingeplant werden.
Wann muss der Auditor eingebunden werden?
So früh wie möglich, idealerweise vor der Entwurfsplanung. Die Projektanmeldung bei der Zertifizierungsstelle und der KfW-Antrag müssen vor Vorhabensbeginn erfolgen. Nachträglich lässt sich ein QNG praktisch nicht mehr „draufsatteln".
Muss ich in jedem Kriterium Bestleistung erreichen?
Nein. Bewertet wird ein gewichtetes Gesamtergebnis – Stärken in einer Kategorie können Schwächen in einer anderen teilweise ausgleichen. Es gelten aber Mindeststandards: mindestens 1 Punkt je Kriterium, mindestens 50 % Gesamterfüllung und die nicht kompensierbaren Bundesanforderungen (u. a. Ökobilanz und Schadstoffvermeidung).
Erstellt der Auditor auch die Haustechnikplanung oder den Barrierefreiheitsnachweis?
Nein. Der Auditor berät, bewertet, berechnet Ökobilanz und Lebenszykluskosten und erstellt die Zertifizierungsdokumentation. Fachplanungen und Fachnachweise – etwa TGA-/Haustechnikplanung, Barrierefreiheit oder Lichtplanung – erbringen die Fachplaner und sind gesondert zu beauftragen.

Quellen und weiterführende Informationen

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Förderkonditionen und Steuerrecht ändern sich laufend; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen der KfW und die geltende Gesetzeslage. Prüfen Sie Förderfähigkeit und Antragsvoraussetzungen immer vor Vorhabensbeginn. Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung – zu § 7b EStG und AfA-Fragen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.