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Ratgeber · Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Das Lüftungskonzept: warum dichte Häuser geplante Lüftung brauchen.

Kurz gesagt: Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft rechnerisch, ob ein Gebäude auch dann ausreichend mit Frischluft versorgt ist, wenn niemand bewusst lüftet – und legt fest, welche Lüftung nötig ist, um Feuchteschäden und Schimmel zu vermeiden. Erforderlich ist es beim Neubau und bei Sanierungen, die ein Gebäude dichter machen: wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Auch viele Förderprogramme (BEG, KfW, QNG) setzen es voraus.

Stand: Juli 2026 · Geprüft anhand DIN 1946-6, GEG sowie der aktuellen Vorgaben von BAFA und KfW

Was ist ein Lüftungskonzept?

Ein Lüftungskonzept ist ein kurzes Fachdokument, das für ein Wohngebäude eine einfache, aber wichtige Frage beantwortet: Reicht der Luftaustausch aus, der ganz von allein durch das Gebäude stattfindet – oder muss aktiv nachgeholfen werden? Erstellt wird es nach der Norm DIN 1946-6 („Lüftung von Wohnungen"), die als anerkannte Regel der Technik gilt.

Das Konzept geht dabei in zwei Schritten vor:

  • Schritt 1 – Muss überhaupt gelüftet werden? Geprüft wird, ob das Gebäude schon durch seine „natürliche" Undichtheit genug Luft austauscht, um Feuchteschäden zu vermeiden. Das hängt von Bauweise, Dämmstand, Gebäudegröße und Windregion ab.
  • Schritt 2 – Wenn ja: wie viel und womit? Reicht die natürliche Lüftung nicht, berechnet das Konzept die nötige Frischluftmenge (den Außenluftvolumenstrom) und benennt eine passende Lösung – von der bewussten Fensterlüftung über einzelne Lüftungsgeräte bis zur zentralen Anlage mit Wärmerückgewinnung.

Erstellen darf ein Lüftungskonzept jede fachkundige Person – etwa ein Fachplaner, ein Energieeffizienz-Experte, ein qualifizierter Fachhandwerker oder der Schornsteinfeger. Wichtig zu verstehen: Das Konzept ist eine Planungs- und Nachweisleistung, kein Produkt. Es endet nicht automatisch mit einer teuren Lüftungsanlage – oft ist das Ergebnis, dass einfache Maßnahmen genügen.

Warum moderne Häuser überhaupt ein Lüftungskonzept brauchen

Um das zu verstehen, hilft ein Blick darauf, wie sich das Bauen verändert hat. Früher waren Häuser voller kleiner Undichtigkeiten: zugige Fenster, ungedämmte Fugen, offene Ritzen am Dach. Durch all diese Öffnungen strömte ständig Luft nach – das Haus „atmete" gewissermaßen von selbst. Feuchtigkeit und verbrauchte Luft entwichen, ohne dass sich jemand darum kümmern musste. Der Preis dafür war allerdings hoch: Mit der Luft ging ununterbrochen Heizwärme verloren.

Genau hier setzt modernes, energieeffizientes Bauen an. Wer den Heizbedarf senken will, muss diese unkontrollierten Wärmelecks schließen. Deshalb werden Gebäude heute bewusst luftdicht gebaut und saniert – dichte Fenster, sorgfältig verklebte Dampfbremsen, gedämmte und abgedichtete Hüllflächen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt diese Luftdichtheit sogar ausdrücklich; überprüft wird sie mit dem sogenannten Blower-Door-Test.

Das ist bauphysikalisch richtig – hat aber eine Kehrseite: Mit den Fugen verschwindet auch der „eingebaute" Luftwechsel. Die Feuchtigkeit, die beim Wohnen ganz normal entsteht – durch Duschen, Kochen, Wäschetrocknen, Zimmerpflanzen und schlicht durch das Atmen –, bleibt nun im Haus. Ein durchschnittlicher Haushalt gibt so mehrere, bis über zehn Liter Wasser pro Tag an die Raumluft ab. Findet diese Feuchtigkeit keinen Weg nach draußen, steigt die Luftfeuchte, schlägt sich an kühlen Stellen als Tauwasser nieder – an Fensterlaibungen, in Raumecken, hinter Möbeln – und bildet dort die ideale Grundlage für Schimmel.

Das Grundproblem in einem Bild

Früher – undichtes Haus

Zugige Fenster und Fugen sorgen für ständigen, unkontrollierten Luftaustausch. Feuchtigkeit entweicht von allein – aber ein großer Teil der Heizwärme geht gleich mit.

Heute – dichtes Haus

Die Hülle ist dicht, die Heizkosten sinken. Ohne geplante Lüftung bleibt die Feuchtigkeit jedoch drin – aus dem gesparten Heizeuro wird schnell ein Schimmelproblem an der Wand.

Der entscheidende Punkt ist dabei das Wort „nutzerunabhängig". Natürlich kann man mehrmals täglich stoßlüften – und das ist im bewohnten Alltag auch richtig. Aber man kann sich nicht darauf verlassen: Im Urlaub, tagsüber während der Arbeit, nachts oder im selten genutzten Gästezimmer öffnet niemand das Fenster. Ein Mindestschutz gegen Feuchteschäden muss deshalb auch ohne jedes Zutun der Bewohner funktionieren. Ob das gegeben ist, lässt sich nicht schätzen – es muss gerechnet werden. Genau das leistet das Lüftungskonzept.

Der häufigste Denkfehler bei Sanierungen: Dicht bauen ist richtig – aber es ist nur die halbe Aufgabe. Wer die Gebäudehülle abdichtet, ohne die Lüftung mitzuplanen, verlagert das Problem nur: von der Heizkostenabrechnung an die Wand – in Form von Tauwasser und Schimmel. Nicht selten treten solche Schäden erst im ersten Winter nach dem Fenstertausch auf.

Die vier Lüftungsstufen der DIN 1946-6

Damit „ausreichend lüften" nicht Gefühlssache bleibt, unterscheidet die Norm vier Stufen des Luftwechsels. Die wichtigste für die Pflichtfrage ist die unterste – der Feuchteschutz:

Die vier Lüftungsstufen und wofür sie stehen
LüftungsstufeZweckMuss ohne Bewohner funktionieren?
Lüftung zum Feuchteschutz Schützt das Gebäude vor Feuchte- und Schimmelschäden – die absolute Mindeststufe. Ja – jederzeit, auch bei Abwesenheit
Reduzierte Lüftung Hygienischer Mindeststandard bei zeitweiser Abwesenheit (z. B. tagsüber). Weitgehend
Nennlüftung Normaler Betrieb bei Anwesenheit – gesunde Raumluft und Behaglichkeit. Nein – Bewohner können mitwirken
Intensivlüftung Lastspitzen wie Kochen, Duschen, Feiern oder viele Personen im Raum. Nein – gezielt durch Bewohner
Der Kern der ganzen Norm: Die Lüftung zum Feuchteschutz muss rund um die Uhr und unabhängig von den Bewohnern sichergestellt sein. Kann das dichte Gebäude sie nicht mehr von selbst liefern, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Genau diese Lücke findet – oder entkräftet – das Lüftungskonzept.

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Ein Lüftungskonzept ist immer dann zu erstellen, wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder eine Sanierung es spürbar dichter macht. Für den Bestand nennt die DIN 1946-6 klare Schwellenwerte – die bekannte „Drittel-Regel":

Wann ein Lüftungskonzept erforderlich ist
SituationLüftungskonzept?Erläuterung
Neubau (jedes Wohngebäude, bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung) Immer Neubauten sind konsequent luftdicht – ein Konzept gehört grundsätzlich dazu.
Fenstertausch im Bestand Ja, ab > 1/3 Sobald mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird, steigt die Dichtheit kritisch – das Konzept wird fällig.
Dachsanierung im Bestand Ja, ab > 1/3 Wird mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet bzw. gedämmt, gilt dasselbe.
Kleinere Maßnahmen (z. B. einzelne Fenster) In der Regel nein Unterhalb der Drittel-Schwelle bleibt meist genug natürlicher Luftaustausch erhalten.
Warum das mehr als eine Formsache ist: Die DIN 1946-6 ist eine anerkannte Regel der Technik. Wird sie missachtet und entsteht später Schimmel, gilt das als Mangel – mit möglichen Haftungsfolgen für Planer und ausführende Betriebe. Das GEG wiederum verlangt sowohl die Luftdichtheit der Hülle als auch einen zum Feuchteschutz und zur Gesundheit notwendigen Mindestluftwechsel. Das Lüftungskonzept ist der Nachweis, dass beides zusammenpasst.

Für welche Förderprogramme und Maßnahmen ist es erforderlich?

Weil ein Lüftungskonzept eng mit Feuchteschutz und gesunder Raumluft zusammenhängt, ist es bei fast allen geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle Teil der Spielregeln. Wer Zuschüsse oder Kredite in Anspruch nimmt, muss die Lüftung mitdenken – sonst fehlt am Ende ein Nachweis:

Lüftungskonzept in den Förderprogrammen (Stand Juli 2026)
Förderung / MaßnahmeLüftungskonzept?Hinweis
BEG EM · Fenster & Außentüren (BAFA-Zuschuss 15 %, mit iSFP 20 %) Ja Der Fenstertausch erhöht die Luftdichtheit. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasser und Schimmel ist zu prüfen – Bestandteil der technischen Mindestanforderungen, bestätigt durch den Energieeffizienz-Experten.
BEG EM · Dämmung von Fassade, Dach oder obersten Geschossdecken (BAFA) Ja Gleiche Logik wie beim Fenstertausch: Wird die Hülle dichter, ist der Feuchteschutz durch ein Lüftungskonzept nachzuweisen.
BEG EM · Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (BAFA, 15 %, mit iSFP 20 %) Ja Die Anlage selbst ist förderfähig und wird nach DIN 1946-6 (Nennlüftung) ausgelegt; die Wärmerückgewinnung muss mind. 80 % erreichen.
KfW · Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261) Ja Teil der technischen Mindestanforderungen; die Lüftung muss die Nennlüftung nach DIN 1946-6 sicherstellen.
KfW · Klimafreundlicher Neubau (297/298/300) und QNG Ja Beim Neubau ohnehin Pflicht. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verlangt zusätzlich, dass ein Lüftungskonzept erstellt und der Bauherr über das Ergebnis informiert wird.
Steuerbonus nach § 35c EStG (energetische Sanierung) Mittelbar Auch ohne Zuschussantrag gelten dieselben technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG – die anerkannten Regeln der Technik, und damit die DIN 1946-6, sind einzuhalten.
Wichtig – Konzept ist nicht gleich Anlage: Ein Lüftungskonzept verpflichtet Sie nicht automatisch zu einer teuren Lüftungsanlage. Häufig ergibt die Prüfung, dass freie Lüftung ausreicht. Erst wenn der Feuchteschutz nutzerunabhängig nicht sichergestellt ist, sind technische Maßnahmen nötig – und die reichen von einzelnen dezentralen Geräten bis zur zentralen Anlage mit Wärmerückgewinnung, die dann ihrerseits förderfähig ist.
Ihr Ansprechpartner

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – vom Experten, der selbst baut.

Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich Ihr Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – in der Regel als Teil der Sanierungsbegleitung, des Sanierungsfahrplans oder des KfW-Nachweises. Weil ich seit über 15 Jahren als Bauträger und Generalunternehmer selbst baue, bleibt es nicht bei der Theorie: Sie bekommen eine Lösung, die zum Gebäude und zum Budget passt – und nur dann Technik, wo sie wirklich gebraucht wird.

Marcel Gläser, M.Sc. Energieeffizienz-Experte (dena-gelistet) · Bauträger & GU seit 15+ Jahren 0176 46559999 Leipzig · Halle (Saale) · Dresden · Freiberg & Umgebung Beratung anfragen
FAQ

Häufige Fragen zum Lüftungskonzept

Ist ein Lüftungskonzept gesetzlich Pflicht?
Die DIN 1946-6 ist eine anerkannte Regel der Technik. Bei Neubauten und bei Sanierungen, die ein Gebäude deutlich dichter machen (mehr als ein Drittel der Fenster oder der Dachfläche), ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Wer darauf verzichtet und es kommt zu Feuchteschäden, riskiert, dass dies als Mangel gilt – mit Haftungsfolgen. Zusätzlich setzen viele Förderprogramme das Konzept voraus.
Brauche ich nach dem Fenstertausch zwingend eine Lüftungsanlage?
Nein. Das Lüftungskonzept prüft zuerst, ob überhaupt Maßnahmen nötig sind. Oft reicht bewusste Fensterlüftung in Kombination mit einfachen Lösungen. Nur wenn der Feuchteschutz nicht auch ohne Zutun der Bewohner sichergestellt ist, werden lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich – das kann ein einzelnes dezentrales Gerät sein oder eine zentrale Anlage mit Wärmerückgewinnung.
Ab wann beim Fenstertausch wird ein Konzept fällig?
Sobald mehr als ein Drittel der Fenster einer Nutzungseinheit ausgetauscht wird. Dieselbe Drittel-Schwelle gilt für die Neuabdichtung bzw. Dämmung der Dachfläche. Unterhalb dieser Grenze bleibt in der Regel genug natürlicher Luftaustausch erhalten.
Warum reicht regelmäßiges Stoßlüften nicht als Nachweis?
Für den bewohnten Alltag ist Stoßlüften gut und richtig. Der Feuchteschutz muss aber auch dann funktionieren, wenn niemand daran denkt oder niemand da ist – im Urlaub, tagsüber bei der Arbeit, nachts. Diesen nutzerunabhängigen Mindestschutz kann man nicht von der Disziplin der Bewohner abhängig machen, deshalb wird er rechnerisch nachgewiesen.
Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?
Jede fachkundige Person – zum Beispiel Fachplaner, Energieeffizienz-Experten, qualifizierte Fachhandwerker oder Schornsteinfeger. Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich das Lüftungskonzept meist im Rahmen der Sanierungsbegleitung, des iSFP oder des KfW-Nachweises für Gebäude im Raum Leipzig, Halle, Dresden und Freiberg.
Für welche Förderungen brauche ich es?
Relevant ist es bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle: BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) für Fenster, Außentüren und Dämmung, der Einbau einer geförderten Lüftungsanlage, die KfW-Effizienzhaus-Sanierung (261) sowie der klimafreundliche Neubau (297/298/300). Beim QNG muss ein Lüftungskonzept erstellt und der Bauherr über das Ergebnis informiert werden. Auch beim Steuerbonus nach § 35c gelten dieselben technischen Mindestanforderungen.
Gilt das auch beim Neubau?
Ja, beim Neubau ist ein Lüftungskonzept grundsätzlich zu erstellen, bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung. Moderne Neubauten sind so luftdicht, dass der nötige Luftwechsel praktisch immer geplant werden muss.

Quellen und weiterführende Links

Diese Seite ist ein Ratgeber und ersetzt keine individuelle Beratung oder Planung. Normen sowie Förderprogramme und -bedingungen ändern sich fortlaufend. Ob und in welchem Umfang ein Lüftungskonzept erforderlich ist und welche Anforderungen für eine Förderung gelten, ist stets im Einzelfall anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung von DIN 1946-6, GEG sowie der Merkblätter, Richtlinien und Bescheide von BAFA und KfW zu prüfen. Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Alle Angaben Stand Juli 2026, ohne Gewähr.