EnergiePlus Beratung – Energieeffizienz-Experte
Ratgeber · Wärmepumpe & KfW 458

Wärmepumpen-Förderung KfW 458: So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss.

Kurz gesagt: Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) zahlt für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude 30 % Grundförderung – mit Effizienz-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis maximal 70 %. Im Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 € Kosten förderfähig, also bis zu 21.000 € Zuschuss – im Mehrfamilienhaus deutlich mehr, weil jede weitere Wohneinheit die förderfähigen Kosten erhöht. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Heizlast ermitteln, Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, BzA erstellen lassen und den Antrag stellen – dann bauen, hydraulisch abgleichen und mit der BnD die Auszahlung auslösen.

Stand: Juli 2026 · Geprüft anhand der aktuellen Programminformationen und Merkblätter der KfW

Wichtig zu wissen: Diese Zusammenfassung ist bewusst vereinfacht. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie (BEG EM), die KfW-Merkblätter und die technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben förderfähig ist, muss vor Projektstart geprüft werden – genau dabei unterstütze ich Sie.

Was ist die KfW-Förderung 458 – und wer bekommt sie?

Der Zuschuss 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ ist der zentrale Fördertopf für den Heizungstausch im Bestand. Er ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird direkt über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt – ohne Bank, ohne Kredit, als echter Zuschuss auf Ihr Konto.

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von Einfamilienhäusern – selbstgenutzt oder vermietet
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümer in einer WEG (Maßnahme am Sondereigentum) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (Maßnahme am Gemeinschaftseigentum)

Voraussetzung: Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. GbR sind bei der 458 nicht antragsberechtigt – für sie (und für Unternehmen) gibt es das Parallelprogramm KfW 459.

Wie viel Geld gibt es? Grundförderung und Boni

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei Boni zusammen. Mehrere Boni sind kombinierbar – gedeckelt bei 70 %:

Fördersätze für Wärmepumpen (KfW 458, Stand Juli 2026)
BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung 30 % Für alle Antragsteller – unabhängig von Einkommen, Selbstnutzung oder Alter der bisherigen Heizung
Effizienzbonus + 5 % Wärmepumpe nutzt Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder arbeitet mit einem natürlichen Kältemittel (z. B. Propan R290)
Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. In voller Höhe bis Ende 2028, danach schrittweise Absenkung
Einkommensbonus + 30 % Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € (Nachweis über Einkommensteuerbescheide)
Maximum 70 % Rechnerisch wären bis zu 85 % möglich – ausgezahlt werden höchstens 70 % der förderfähigen Kosten

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Im Einfamilienhaus sind damit maximal 70 % von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss drin.

Im Mehrfamilienhaus liegt das Potenzial deutlich höher: Bei einem Sechsfamilienhaus summieren sich die förderfähigen Kosten auf 105.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 €) – schon mit Grundförderung und Effizienzbonus (35 %) sind das bis zu 36.750 € Zuschuss, bei zwölf Wohneinheiten (153.000 € förderfähig) über 53.000 €. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kommen für die selbstgenutzte Wohneinheit per Zusatzantrag obendrauf.

Beispielrechnung: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Propan) im Einfamilienhaus, Gesamtkosten 32.000 €

Vermietetes EFH · Grundförderung + Effizienzbonus
  • Förderfähige Kosten (gedeckelt)30.000 €
  • Zuschuss 35 % (30 % + 5 %)−10.500 €
  • Ihre Kosten21.500 €
Selbstgenutzt · alte Ölheizung raus
  • Förderfähige Kosten (gedeckelt)30.000 €
  • Zuschuss 55 % (30 % + 5 % + 20 %)−16.500 €
  • Ihre Kosten15.500 €

Vereinfachte Beispielwerte. Kommt der Einkommensbonus hinzu, greift der 70-%-Deckel: Zuschuss dann 21.000 €. Zusätzlich kann der Ergänzungskredit KfW 358/359 die Restfinanzierung übernehmen.

Aus der Praxis: So teuer ist eine Wärmepumpe tatsächlich

Beispielrechnungen sind das eine – echte Projekte das andere. Drei von mir begleitete Vorhaben zeigen, was nach Abzug der Förderung wirklich auf der Rechnung stand:

Drei echte Projekte, echte Zahlen

EFH Leipzig · Eigenleistung · Rentner
  • Material inkl. Rückbau Gasheizungca. 14.000 €
  • Planung (iSFP, Heizlast, hydr. Abgleich)ca. 3.000 €
  • Förderung70 %
  • Tatsächliche Kostenunter 5.000 €
EFH Leipzig · Fachunternehmen
  • Gesamtkosten inkl. teilw. neuer Heizkörper und neuem Elektroverteilerca. 32.000 €
  • Förderungca. −22.000 €
  • Tatsächliche Kostenca. 10.000 €

Reale, von EnergiePlus Beratung begleitete Projekte; Beträge gerundet, Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab. Auch für Rentner ist der Umstieg realisierbar. Ein drittes Projekt – Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, von Effizienzklasse D auf A, über 78.000 € Fördermittel (davon 26.000 € aus der KfW 458) – finden Sie mit Vorher-/Nachher-Fotos auf der Praxisbeispiele-Seite.

Was ist förderfähig – und was nicht?

Förderfähig ist deutlich mehr als nur das Gerät. In die förderfähigen Kosten fließen alle Leistungen ein, die direkt mit dem Heizungstausch verbunden sind:

  • Wärmepumpe inklusive Lieferung, Montage und Inbetriebnahme – auch Zubehör wie Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage (z. B. Ölkessel samt Tank)
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems – hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen und Ventilen, bei Bedarf größere Heizkörper oder Flächenheizung für niedrige Vorlauftemperaturen
  • Umfeldmaßnahmen – vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten wie Erd- und Bohrarbeiten (Erdwärme), Elektro- und Stemmarbeiten, Fundament, Maler- und Putzarbeiten danach
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie akustische Fachplanung (Schallschutz bei Luft-Wärmepumpen)
  • Provisorische Heiztechnik, wenn die alte Heizung defekt ist und die Übergangszeit überbrückt werden muss

Nicht förderfähig sind Eigenbau- und Gebrauchtanlagen sowie die eigene Arbeitszeit bei Eigenleistung – Details dazu im Ratgeber Eigenleistung & Förderung.

Technische Mindestanforderungen an die Wärmepumpe

  • Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0 – rechnerischer Nachweis für das konkrete Gebäude
  • Netzdienlichkeit: Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway muss möglich sein (z. B. „SG ready“)
  • Schallschutz: Seit 2026 müssen außen aufgestellte Luft-Wärmepumpen die Geräuschemissions-Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreiten – bei der Gerätewahl unbedingt beachten
  • Hydraulischer Abgleich und Optimierung des gesamten Verteilsystems sind Fördervoraussetzung – keine Kür, sondern Pflicht
Häufiger Fehler: Die Wärmepumpe wird „nach Gefühl“ oder pauschal nach Wohnfläche ausgewählt. Eine überdimensionierte Anlage taktet, verschleißt schneller und verfehlt die JAZ; eine unterdimensionierte heizt im Winter mit dem teuren Heizstab. Beides kostet Geld – und im schlimmsten Fall die Förderung, wenn die JAZ-Anforderung nicht nachweisbar ist. Deshalb steht am Anfang immer die Heizlastermittlung.

Der ideale Ablauf: In 8 Schritten zur Förderung

Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung: Wer vor der Zusage baut oder einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt, geht leer aus. So läuft es richtig:

  1. Heizlast ermitteln – die richtige Wärmepumpe finden

    Am Anfang steht die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie liefert die exakte Leistung, die Ihr Gebäude wirklich braucht – die Grundlage für Gerätewahl, JAZ-Nachweis und späteren hydraulischen Abgleich. Ohne Heizlast ist jedes Angebot ein Schätzwert.

    Energieeffizienz-Experte
  2. Ggf. Anlage nach VDI 4645 auslegen

    Bei anspruchsvolleren Gebäuden folgt die fachgerechte Planung der Wärmepumpenanlage nach VDI 4645: Wärmequelle, Betriebsweise, Vorlauftemperatur, Prüfung der vorhandenen Heizkörper, Speicher und Einbindung. So ist sichergestellt, dass die Anlage effizient läuft und die JAZ-Anforderung der Förderung sicher erreicht. Die Auslegung gehört in die Hand eines nach VDI 4645 qualifizierten Planers (mehr zur Qualifikation).

    VDI-4645-Planer / Energieeffizienz-Experte
  3. Angebote einholen und vergleichen

    Mit Heizlast und Auslegung in der Hand holen Sie vergleichbare Angebote von Fachbetrieben ein – alle rechnen dann mit denselben Vorgaben statt mit eigenen Daumenwerten. Achten Sie darauf, dass hydraulischer Abgleich, Demontage der Altanlage und alle Umfeldmaßnahmen enthalten sind.

    Sie · mit Unterstützung des Experten
  4. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen

    Für den Antrag brauchen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW-Zusage vorliegt. Wichtig: Diese Klausel darf nicht nachträglich ergänzt werden – sie muss von Anfang an im Vertrag stehen. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss sich aus dem Vertrag ergeben.

    Sie + Fachbetrieb
  5. BzA erstellen lassen – die „Bestätigung zum Antrag“

    Ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer erstellt die BzA: Sie bestätigt die geplante Maßnahme, die förderfähigen Gesamtkosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID – ohne sie kein Antrag. Die BzA ist 6 Monate gültig.

    Energieeffizienz-Experte / Fachunternehmer
  6. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen – vor Baubeginn!

    Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“, geben die BzA-ID ein und stellen den Antrag – zwingend vor Vorhabensbeginn. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus werden hier mit beantragt. Die Zusage kommt in der Regel zügig und automatisiert.

    Sie (Eigentümer persönlich)
  7. Bauen lassen – inklusive hydraulischem Abgleich

    Mit der Zusage in der Tasche startet der Einbau. Ab Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Der hydraulische Abgleich und die Optimierung des Verteilsystems gehören verpflichtend dazu – der Fachbetrieb dokumentiert beides (z. B. per VdZ-Nachweis). Die Altanlage wird fachgerecht demontiert und entsorgt (Nachweis für den Klimageschwindigkeitsbonus).

    Fachbetrieb · Baubegleitung durch Experten
  8. BnD einreichen – Förderung kassieren

    Nach Abschluss erstellt Ihr Experte bzw. Fachunternehmer die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) mit den tatsächlichen Kosten. Sie identifizieren sich im Portal, laden BnD-ID, Rechnungen und ggf. Bonus-Nachweise hoch – und die KfW überweist den Zuschuss in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende auf Ihr Konto.

    Energieeffizienz-Experte + Sie
Merksatz: Erst rechnen, dann beantragen, dann bauen. Die drei häufigsten Förder-Killer sind Baubeginn vor der Zusage, ein Vertrag ohne aufschiebende Bedingung – und eine Wärmepumpe, die ohne Heizlastberechnung ausgewählt wurde.

Doppelt qualifiziert: Energieeffizienz-Experte und VDI-4645-Planer

Für die Schritte 1, 2, 5 und 8 – Heizlast, Auslegung, BzA und BnD – brauchen Sie zwei Qualifikationen, die selten in einer Hand liegen: Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte (Kategorie „BEG – Wohngebäude“) darf ich die Bestätigungen ausstellen, ohne die es weder Antrag noch Auszahlung gibt, und die geförderte Fachplanung und Baubegleitung übernehmen.

Zusätzlich bin ich VDI-geprüfte Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 – in der Kategorie „Planer und Errichter (PE)“, mit bestandener Prüfung der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (Qualifizierungsnachweis im öffentlichen VDI-Register unter vdi.de/4645 verifizierbar). Die VDI 4645 ist das anerkannte Regelwerk für Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpenanlagen in Wohngebäuden – genau die Methodik, nach der Ihre Anlage dimensioniert wird, damit sie die geförderte Jahresarbeitszahl im Betrieb auch wirklich erreicht.

Sie bekommen also Heizlastberechnung, VDI-4645-Auslegung, Angebotsprüfung, Förderabwicklung und Abnahme aus einer Hand – vom Experten, der als Bauträger und Generalunternehmer seit über 15 Jahren selbst baut.

VDI-Qualifizierungsnachweis von Marcel Gläser: Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645, Kategorie Planer und Errichter (PE)
Qualifizierungsnachweis der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt: Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645, Kategorie „Planer und Errichter (PE)“, Prüfung März 2024

Was kostet die Begleitung durch den Experten?

Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten ist selbst förderfähig – sie fließt in die förderfähigen Kosten Ihres Antrags ein. Für den Heizungstausch gibt es bei mir ein Komplettpaket, das alle Pflicht- und Planungsbausteine dieses Ratgebers abdeckt:

Wärmepumpen-Komplettpaket zum Festpreis: 1.349 € Eigenanteil. Enthalten sind alle sechs Bausteine aus einer Hand: individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) · raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 · Auslegung in Anlehnung an VDI 4645 · hydraulischer Abgleich (Nachweis) · BzA vor dem Antrag · BnD nach der Umsetzung. Der BAFA-Zuschuss für den iSFP ist bereits berücksichtigt – und der enthaltene Sanierungsfahrplan sichert Ihnen zusätzlich den iSFP-Bonus für alle späteren BAFA-Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik.

Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar – die transparenten Festpreise finden Sie auf der Kostenseite:

Zu den Kosten & Festpreisen

Ihr Ansprechpartner

Von der Heizlast bis zur Auszahlung – alles aus einer Hand.

Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte und VDI-geprüfte Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 (Kategorie „Planer und Errichter“) übernehme ich genau die Schritte, an denen Förderanträge in der Praxis scheitern: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Auslegung nach VDI 4645, BzA vor dem Antrag und BnD nach der Umsetzung. Und weil ich seit über 15 Jahren als Bauträger und Generalunternehmer selbst baue, prüfe ich Angebote und Ausführung mit dem Blick des Praktikers – nicht nur mit dem Rechenprogramm.

Marcel Gläser, M.Sc. Energieeffizienz-Experte (dena-gelistet) · Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 (PE) · Bauträger & GU seit 15+ Jahren 0176 46559999 Leipzig · Halle (Saale) · Dresden · Freiberg & Umgebung Kostenlose Ersteinschätzung
FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung KfW 458

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe maximal?
Im Einfamilienhaus maximal 21.000 € – das sind 70 % der auf 30.000 € gedeckelten förderfähigen Kosten. Der Satz setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus; ausgezahlt werden höchstens 70 %. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit der Zahl der Wohneinheiten (30.000 € + je 15.000 € für WE 2–6 + je 8.000 € ab WE 7) – ein Sechsfamilienhaus kommt so auf 105.000 € förderfähige Kosten und deutlich über 30.000 € Zuschuss.
Muss meine alte Heizung kaputt sein, um die Förderung zu bekommen?
Nein. Die Grundförderung gibt es unabhängig vom Zustand der Altanlage. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % honoriert sogar ausdrücklich den Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ist die Heizung tatsächlich defekt, sind sogar die Kosten einer provisorischen Übergangsheizung förderfähig.
Kann ich die Wärmepumpe erst einbauen und die Förderung danach beantragen?
Nein. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden – auf Basis einer BzA und eines Vertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Wer erst baut und dann fragt, geht leer aus. Einzige Ausnahme vom Grundsatz: Planungsleistungen wie die Heizlastberechnung dürfen vor dem Antrag erfolgen – sie gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Was sind BzA und BnD – und wer erstellt sie?
Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) wird vor dem Antrag von einem dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten oder dem Fachunternehmer erstellt; sie bestätigt Maßnahme, förderfähige Kosten und technische Mindestanforderungen und liefert die 15-stellige BzA-ID für den Antrag. Die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) folgt nach Abschluss der Arbeiten und weist die fachgerechte Umsetzung mit den tatsächlichen Kosten nach. Ohne gültige BnD zahlt die KfW nicht aus.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Ja. Fördervoraussetzung ist, dass der Einbau der Wärmepumpe mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden ist – inklusive hydraulischem Abgleich. Er stellt sicher, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wärmemenge erhält, und ist bei Wärmepumpen doppelt wichtig: Nur mit niedrigen, sauber abgeglichenen Vorlauftemperaturen erreicht die Anlage ihre Effizienz und die geforderte Jahresarbeitszahl.
Bekommen auch Vermieter die Förderung?
Ja. Die Grundförderung von 30 % und der Effizienzbonus von 5 % stehen auch Vermietern zu. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind dagegen der selbstgenutzten Wohneinheit vorbehalten. In Mehrfamilienhäusern und WEG beantragen selbstnutzende Eigentümer diese Boni über einen Zusatzantrag.
Welche technischen Anforderungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Die wichtigsten: eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, die Anschlussmöglichkeit an ein Smart-Meter-Gateway (netzdienlicher Betrieb, z. B. „SG ready“) und seit 2026 für außen aufgestellte Luft-Wärmepumpen Geräuschemissionen von mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert. Den 5-%-Effizienzbonus gibt es zusätzlich für Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser – oder für natürliche Kältemittel wie Propan.
Was bedeutet die Auslegung nach VDI 4645 – und warum ist sie wichtig?
Die VDI-MT 4645 Blatt 1 ist das anerkannte Regelwerk für Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpenanlagen in Wohngebäuden. Sie legt fest, wie Wärmequelle, Leistung, Vorlauftemperatur, Heizflächen und Speicher systematisch aufeinander abgestimmt werden. Eine Auslegung nach VDI 4645 durch einen dafür qualifizierten Planer stellt sicher, dass die Anlage die für die Förderung geforderte Jahresarbeitszahl von 3,0 nicht nur auf dem Papier, sondern im realen Betrieb erreicht – und schützt vor den teuren Klassikern Über- und Unterdimensionierung.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für den Einbau?
36 Monate ab Zusage der KfW. Innerhalb dieser Frist muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen, die BnD erstellt und die Auszahlung im Portal beantragt sein. Die BzA selbst ist 6 Monate gültig – innerhalb dieser Zeit sollte der Antrag gestellt werden.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Ratgeber ist eine bewusst vereinfachte Zusammenfassung nach bestem Wissen, Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Das Regelwerk der Förderprogramme ist umfangreich und ändert sich laufend – die Förderfähigkeit ergibt sich immer aus dem konkreten Förderprogramm und dem Förderzeitpunkt und ist stets vor Projektstart zu prüfen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien, Merkblätter und Bescheide der KfW. Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.