Was ist die KfW-Förderung 458 – und wer bekommt sie?
Der Zuschuss 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ ist der zentrale Fördertopf für den Heizungstausch im Bestand. Er ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird direkt über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt – ohne Bank, ohne Kredit, als echter Zuschuss auf Ihr Konto.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von Einfamilienhäusern – selbstgenutzt oder vermietet
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten
- Wohnungseigentümer in einer WEG (Maßnahme am Sondereigentum) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (Maßnahme am Gemeinschaftseigentum)
Voraussetzung: Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. GbR sind bei der 458 nicht antragsberechtigt – für sie (und für Unternehmen) gibt es das Parallelprogramm KfW 459.
Wie viel Geld gibt es? Grundförderung und Boni
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei Boni zusammen. Mehrere Boni sind kombinierbar – gedeckelt bei 70 %:
| Baustein | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsteller – unabhängig von Einkommen, Selbstnutzung oder Alter der bisherigen Heizung |
| Effizienzbonus | + 5 % | Wärmepumpe nutzt Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder arbeitet mit einem natürlichen Kältemittel (z. B. Propan R290) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. In voller Höhe bis Ende 2028, danach schrittweise Absenkung |
| Einkommensbonus | + 30 % | Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € (Nachweis über Einkommensteuerbescheide) |
| Maximum | 70 % | Rechnerisch wären bis zu 85 % möglich – ausgezahlt werden höchstens 70 % der förderfähigen Kosten |
Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Im Einfamilienhaus sind damit maximal 70 % von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss drin.
Im Mehrfamilienhaus liegt das Potenzial deutlich höher: Bei einem Sechsfamilienhaus summieren sich die förderfähigen Kosten auf 105.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 €) – schon mit Grundförderung und Effizienzbonus (35 %) sind das bis zu 36.750 € Zuschuss, bei zwölf Wohneinheiten (153.000 € förderfähig) über 53.000 €. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kommen für die selbstgenutzte Wohneinheit per Zusatzantrag obendrauf.
Beispielrechnung: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Propan) im Einfamilienhaus, Gesamtkosten 32.000 €
- Förderfähige Kosten (gedeckelt)30.000 €
- Zuschuss 35 % (30 % + 5 %)−10.500 €
- Ihre Kosten21.500 €
- Förderfähige Kosten (gedeckelt)30.000 €
- Zuschuss 55 % (30 % + 5 % + 20 %)−16.500 €
- Ihre Kosten15.500 €
Vereinfachte Beispielwerte. Kommt der Einkommensbonus hinzu, greift der 70-%-Deckel: Zuschuss dann 21.000 €. Zusätzlich kann der Ergänzungskredit KfW 358/359 die Restfinanzierung übernehmen.
Aus der Praxis: So teuer ist eine Wärmepumpe tatsächlich
Beispielrechnungen sind das eine – echte Projekte das andere. Drei von mir begleitete Vorhaben zeigen, was nach Abzug der Förderung wirklich auf der Rechnung stand:
Drei echte Projekte, echte Zahlen
- Material inkl. Rückbau Gasheizungca. 14.000 €
- Planung (iSFP, Heizlast, hydr. Abgleich)ca. 3.000 €
- Förderung70 %
- Tatsächliche Kostenunter 5.000 €
- Gesamtkosten inkl. teilw. neuer Heizkörper und neuem Elektroverteilerca. 32.000 €
- Förderungca. −22.000 €
- Tatsächliche Kostenca. 10.000 €
Reale, von EnergiePlus Beratung begleitete Projekte; Beträge gerundet, Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab. Auch für Rentner ist der Umstieg realisierbar. Ein drittes Projekt – Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, von Effizienzklasse D auf A, über 78.000 € Fördermittel (davon 26.000 € aus der KfW 458) – finden Sie mit Vorher-/Nachher-Fotos auf der Praxisbeispiele-Seite.
Was ist förderfähig – und was nicht?
Förderfähig ist deutlich mehr als nur das Gerät. In die förderfähigen Kosten fließen alle Leistungen ein, die direkt mit dem Heizungstausch verbunden sind:
- Wärmepumpe inklusive Lieferung, Montage und Inbetriebnahme – auch Zubehör wie Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Demontage und Entsorgung der Altanlage (z. B. Ölkessel samt Tank)
- Optimierung des Heizungsverteilsystems – hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen und Ventilen, bei Bedarf größere Heizkörper oder Flächenheizung für niedrige Vorlauftemperaturen
- Umfeldmaßnahmen – vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten wie Erd- und Bohrarbeiten (Erdwärme), Elektro- und Stemmarbeiten, Fundament, Maler- und Putzarbeiten danach
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie akustische Fachplanung (Schallschutz bei Luft-Wärmepumpen)
- Provisorische Heiztechnik, wenn die alte Heizung defekt ist und die Übergangszeit überbrückt werden muss
Nicht förderfähig sind Eigenbau- und Gebrauchtanlagen sowie die eigene Arbeitszeit bei Eigenleistung – Details dazu im Ratgeber Eigenleistung & Förderung.
Technische Mindestanforderungen an die Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0 – rechnerischer Nachweis für das konkrete Gebäude
- Netzdienlichkeit: Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway muss möglich sein (z. B. „SG ready“)
- Schallschutz: Seit 2026 müssen außen aufgestellte Luft-Wärmepumpen die Geräuschemissions-Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreiten – bei der Gerätewahl unbedingt beachten
- Hydraulischer Abgleich und Optimierung des gesamten Verteilsystems sind Fördervoraussetzung – keine Kür, sondern Pflicht
Der ideale Ablauf: In 8 Schritten zur Förderung
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung: Wer vor der Zusage baut oder einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt, geht leer aus. So läuft es richtig:
-
Heizlast ermitteln – die richtige Wärmepumpe finden
Am Anfang steht die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie liefert die exakte Leistung, die Ihr Gebäude wirklich braucht – die Grundlage für Gerätewahl, JAZ-Nachweis und späteren hydraulischen Abgleich. Ohne Heizlast ist jedes Angebot ein Schätzwert.
Energieeffizienz-Experte -
Ggf. Anlage nach VDI 4645 auslegen
Bei anspruchsvolleren Gebäuden folgt die fachgerechte Planung der Wärmepumpenanlage nach VDI 4645: Wärmequelle, Betriebsweise, Vorlauftemperatur, Prüfung der vorhandenen Heizkörper, Speicher und Einbindung. So ist sichergestellt, dass die Anlage effizient läuft und die JAZ-Anforderung der Förderung sicher erreicht. Die Auslegung gehört in die Hand eines nach VDI 4645 qualifizierten Planers (mehr zur Qualifikation).
VDI-4645-Planer / Energieeffizienz-Experte -
Angebote einholen und vergleichen
Mit Heizlast und Auslegung in der Hand holen Sie vergleichbare Angebote von Fachbetrieben ein – alle rechnen dann mit denselben Vorgaben statt mit eigenen Daumenwerten. Achten Sie darauf, dass hydraulischer Abgleich, Demontage der Altanlage und alle Umfeldmaßnahmen enthalten sind.
Sie · mit Unterstützung des Experten -
Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
Für den Antrag brauchen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW-Zusage vorliegt. Wichtig: Diese Klausel darf nicht nachträglich ergänzt werden – sie muss von Anfang an im Vertrag stehen. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss sich aus dem Vertrag ergeben.
Sie + Fachbetrieb -
BzA erstellen lassen – die „Bestätigung zum Antrag“
Ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer erstellt die BzA: Sie bestätigt die geplante Maßnahme, die förderfähigen Gesamtkosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID – ohne sie kein Antrag. Die BzA ist 6 Monate gültig.
Energieeffizienz-Experte / Fachunternehmer -
Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen – vor Baubeginn!
Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“, geben die BzA-ID ein und stellen den Antrag – zwingend vor Vorhabensbeginn. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus werden hier mit beantragt. Die Zusage kommt in der Regel zügig und automatisiert.
Sie (Eigentümer persönlich) -
Bauen lassen – inklusive hydraulischem Abgleich
Mit der Zusage in der Tasche startet der Einbau. Ab Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Der hydraulische Abgleich und die Optimierung des Verteilsystems gehören verpflichtend dazu – der Fachbetrieb dokumentiert beides (z. B. per VdZ-Nachweis). Die Altanlage wird fachgerecht demontiert und entsorgt (Nachweis für den Klimageschwindigkeitsbonus).
Fachbetrieb · Baubegleitung durch Experten -
BnD einreichen – Förderung kassieren
Nach Abschluss erstellt Ihr Experte bzw. Fachunternehmer die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) mit den tatsächlichen Kosten. Sie identifizieren sich im Portal, laden BnD-ID, Rechnungen und ggf. Bonus-Nachweise hoch – und die KfW überweist den Zuschuss in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende auf Ihr Konto.
Energieeffizienz-Experte + Sie
Doppelt qualifiziert: Energieeffizienz-Experte und VDI-4645-Planer
Für die Schritte 1, 2, 5 und 8 – Heizlast, Auslegung, BzA und BnD – brauchen Sie zwei Qualifikationen, die selten in einer Hand liegen: Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte (Kategorie „BEG – Wohngebäude“) darf ich die Bestätigungen ausstellen, ohne die es weder Antrag noch Auszahlung gibt, und die geförderte Fachplanung und Baubegleitung übernehmen.
Zusätzlich bin ich VDI-geprüfte Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 – in der Kategorie „Planer und Errichter (PE)“, mit bestandener Prüfung der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (Qualifizierungsnachweis im öffentlichen VDI-Register unter vdi.de/4645 verifizierbar). Die VDI 4645 ist das anerkannte Regelwerk für Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpenanlagen in Wohngebäuden – genau die Methodik, nach der Ihre Anlage dimensioniert wird, damit sie die geförderte Jahresarbeitszahl im Betrieb auch wirklich erreicht.
Sie bekommen also Heizlastberechnung, VDI-4645-Auslegung, Angebotsprüfung, Förderabwicklung und Abnahme aus einer Hand – vom Experten, der als Bauträger und Generalunternehmer seit über 15 Jahren selbst baut.
Was kostet die Begleitung durch den Experten?
Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten ist selbst förderfähig – sie fließt in die förderfähigen Kosten Ihres Antrags ein. Für den Heizungstausch gibt es bei mir ein Komplettpaket, das alle Pflicht- und Planungsbausteine dieses Ratgebers abdeckt:
Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar – die transparenten Festpreise finden Sie auf der Kostenseite:
